OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien
am 10.06.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Viele Behörden geben
ihre Kriterien erst kurz vor Ablauf oder erst nach Erhalt der Angebote
bekannt. Auch wird die Bewertungsmatrix nicht zur Verfügung gestellt. Dies rügte ein Bieter mit Hinweis auf § 9a VOL/A und Art 53
Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 EG und leitete ein Nachprüfungsverfahren ein.
Mit Erfolg!
Das
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23.Januar 2008 –Verg 31/07) entschied so wie es kommen musste:
Die nachträgliche Erstellung einer Wertungsmatrix, die eine
Zuordnung und Gewichtung von Unterkriterien enthält, verstößt gegen das Transparenzgebot. Den Bietern ist daher Gelegenheit zu geben, ihre Angebote an
die Kriterien, Bewertungen und
Gewichtungen der Behörde anzupassen.
Tipp
Will die ausschreibende Behörde keine Rüge einfangen, sollte
sie nicht nur die …
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