OLG Düsseldorf: Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, sollte auch die (nicht bestehende) Rechtekette an den streitgegenständlichen Schutzrechten “einstweilig” glaubhaft machen können / Komplexe Rechteketten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-2 W 58/10 § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Rechtekette zu belegen oder - wie hier - zu widerlegen hat, bei komplexen Sachverhalten auf die Hauptsacheklage verwiesen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Düsseldorf

Urteil

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.10.2010, soweit das Landgericht der sofortigen Beschwerde nicht bereits durch Beschluss vom 20.10.2010 abgeholfen hat, teilweise abgeändert.

1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft an den Verwaltungsräten der Antragsgegnerin zu vollziehen ist, ferner untersagt,

a) im geschäftlichen Verkehr gegenüber in Deutschland geschäftsansässigen Vertragspartnern der Antragstellerin bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Rechtsinhaberschaft der folgenden Schutzrechte

brasilianisches Patent PI 05180XXX

brasilianisches Patent PI 05094XXY

brasilianisches Patent PI 051085XYY

brasilianisches Patent PI 060655YYY

brasilianisches Patent PI 06065XXZ

brasilianisches Patent PI 061649XZZ

brasilianisches Patent PI 061655ZZZ

brasilianisches Patent PI 080234YYX

brasilianisches Patent PI 080179YXZ

brasilianisches Geschmacksmuster DI 660216ZXZ

zu behaupten, die Antragstellerin sei nicht berechtigt, Produkte, die unter die genannten Schutzrechte fallen, zu bestellen, herzustellen und zu vertreiben;

b) im geschäftlichen Verkehr bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Rechtsinhaberschaft der in der Anlage AST 1 aufgelisteten Schutzrechte in Deutschland geschäftsansässige Vertragspartner der Antragstellerin in der Weise abzumahnen, wie sich dies aus dem nachstehend eingeblendeten Schreiben der Antragsgegnerin vom 16.09.2010 an die A GmbH ergibt:

2. Der weitergehende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz haben die Antragstellerin 65 % und die Antragsgegnerin 35 % zu tragen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 80 % und die Antragsgegnerin 20 %.

IV. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Von einer Darstellung des Sachverhaltes wird gemäß §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 542 Abs. 2 Sat…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abmahnung , Urteil , Bgb , Unterlassung , Landgericht , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Einstweilige Verfügung , Einstweiliger Rechtsschutz , Patent , Analog , PI , Hauptsacheverfahren , Düsseldorf , Eingriff , Glaubhaftmachung , Vermutung , Rechtekette , Zpo / Gvg , Aktivlegitimation , Registerrecht

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Marktbehinderung und Keyword-Buchung

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 30. August 2010 — Eine äußerst interessante Fallkonstellation lag jüngst dem OLG Köln zur Entscheidung vor. Denn diese betraf die spannende Thematik…

LG München I: Versand der Abmahnung per einfachem Postbrief und Fax genügt als Zugangsnachweis

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 12. August 2011 — Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; En…

OLG Köln: Eine Unterlassungserklärung wegen negativer eBay-Bewertung beinhaltet nicht sofortige Löschung bei eBay

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. Dezember 2009 — OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08 §§ 278, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB Das OLG Köln hat entschieden, dass derj…

Liegt in der Buchung von Ad-Words eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 21. Februar 2011 — Einen Mitbewerber gezielt zu behindern, ist gemäß § 4 Nr. 10 UWG ein Verstoß gegen geltendes Recht. Dabei ist unter der Behin…

OLG Hamburg: Abmahnung der Nova Nutria International AG – Streitwert 3.000,- EUR

it-recht-deutschland | 6. Februar 2012 — Die Nova Nutria International AG hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Schulenb…

AG München: Unwahre Behauptung auf der eBay-”mich”-Seite ist zu entfernen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Dezember 2008 — AG München, Urteil vom 15.06.2007, Az. 232 C 15715/07 §§ 823, 1004 BGB Das AG München hat mit diesem kurzen Urteil deutlic…

OLG Brandenburg: GmbH & Co. KG muss im Impressum nicht ihre Komplementär-GmbH angeben

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Oktober 2009 — OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 W 141/09 §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 UWG Das OLG Brandenburg hat entschieden…

OLG Hamburg: Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann nicht mehr die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung beantragt werden…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. Juli 2011 — OLG Hamburg, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 3 W 90/10 §§ 91 a, 927 ZPO Das OLG Hamburg hat entschieden, dass, wenn der Ant…

KG Berlin: Hotel-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig, wenn Gegner das Fehlen eines Pools nicht glaubhaft macht

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. April 2011 — KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 5 W 21/11 §§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPO Das KG Berlin hat entschieden, d…

OLG Düsseldorf: Kein Urheberrechtsschutz für beschreibende Werbetexte

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. September 2009 — OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2007, Az. I-20 W 153/07 §§ 97 UrhG, 8 UWG Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass fü…