OLG Düsseldorf: Wird Abmahnanwalt für insolventen Mandanten tätig fehlt es an der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005, Az. I-20 U 25/05 § 8 Abs. 4 UWG

Das OLG Düsseldorf hat in diesem Urteil den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Grund fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen. Zwar werde in Wettbewerbsstreitigkeiten wie der vorliegenden die Dringlichkeit nach § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Diese Vermutung sei hier jedoch als widerlegt zu erachten, weil nach dem unbestrittenen Vorbringen des Antragsgegners davon auszugehen sei, dass das Verfügungsbegehren rechtsmissbräuchlich sei und kein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der beantragten Eilentscheidung bestehe. Vielmehr hätten die gegebenen Umstände gezeigt, dass hier keine dringlichen wettbewerbsrechtlichen Interessen des Antragstellers im Vordergrund stünden, sondern er nur von Dritten (Rechtsanwälten) vorgeschoben werde, um deren nicht wettbewerbsrechtlichen Zielen zu dienen.

Der Antragsgegner habe vorgetragen, dass die Website … .de von den Rechtsanwälten X und Y erstellt und die entsprechende Domain bis zum 25.02.2005 unter der Anschrift von Rechtsanwalt X bei der Denic registriert worden sei. Rechtsanwalt X wiederum habe - wie sich aus seinem Briefpapier ergebe - einen Fax-Anschluss, der der ebenfalls pornografische Inhalte anbietenden Domain … zuzuordnen sei, und deren Internetangebot von der Firma …, die ebenfalls unter seiner (Rechtsanwalt X) Kanzleianschrift angesiedelt ist, zu verantworten sei. Diese Konstellation bekräftige die Annahme des Antragsgegners, dass Rechtsanwalt X den Antragsteller für den Internetauftritt unter www. … .de nur vorgeschoben habe, um ein Wettbewerbsverhältnis zu anderen im Internet Pornografie Anbietenden zu konstruieren und sich die …

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Themen: Urteil , Rechtsanwalt , Zpo , Uwg , Mandant , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Abmahner , Rechtsmissbrauch , Abmahnanwalt , Düsseldorf , Rechtsmissbräuchlich , Insolventer
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. Juli 2009 auf http://damm-legal.de.

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