OLG Dresden: Nackte Kunst - Politikerin darf als Aktgemälde dargestellt werden, wenn sich darin eine Meinungsäußerung niederschlägt

OLG Dresden, Urteil vom 16.04.2010, Az. 4 U 127/10 §§ 823; 1004 BGB

Das OLG Dresden hat laut einer eigenen Pressemitteilung entschieden, dass das Gemälde „Frau Orosz wirbt für das Welterbe”, auf dem die Oberbürgermeisterin von Dresden nackt - lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette „bekleidet” - zu sehen ist, vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Künstlerin greife malerisch ein Motiv auf, wie es literarisch etwa in Andersens Märchen „Des Kaisers neue Kleider” auftauche und bringe zum Ausdruck, dass die Klägerin „nichts in der Hand habe”. Dieser Aussagekern bewege sich im Schutzbereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Auch die malerische Darstellung des Kopfes der Klägerin mit einem nachempfundenen nackten Körper, Requisiten wie Strapse und Schärpe sowie die leuchtendaufdringliche Farbgestaltung müsse die Klägerin hinnehmen. Zwar konnte der Senat nachvollziehen, dass die Oberbürgermeisterin sich in ihrem Schamgefühl und ihrer Autorität beeinträchtigt sehe. D…

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Themen: Kunst , Urteil , Meinungsfreiheit , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Kaisers , Dresden , Nackt , Olg Dresden , Bildnis , Schmähkritik
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 25. April 2010 auf http://damm-legal.de.

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