Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt
Presserecht aktuell | 19. April 2010 — Im Streit um ein Bild der nacken Oberbürgermeisterin von Dresden hat der u.a. für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkei…
Der u. a. für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige 4. Zivilsenat hat den Antrag der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
Zum SachverhaltDie Verfügungsbeklagte hatte im Internet ein Gemälde mit dem Titel »Frau Orosz wirbt für das Welterbe« veröffentlicht, auf dem die Oberbürgermeisterin nackt - lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette »bekleidet« - zu sehen war. Im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Ateliers in Dresden wurde das Gemälde - neben anderen Bildern der Künstlerin - am 15.11.2009 in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht. Nachdem die Malerin die Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung in Bezug auf die künftige Veröffentlichung und sonstige Verbreitung des Bildes abgelehnt hatte, stellte Oberbürgermeisterin Orosz Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Das Originalgemälde ist zwischenzeitlich verkauft.
ProzessgeschichteDas erstinstanzlich mit dem Antrag befasste Landgericht Dresden hatte dem Antrag von Helma Orosz mit der Begründung stattgegeben, die Nacktdarstellung verletze die Verfügungsklägerin in ihrem Recht am eigenen Bild sowie ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit habe zurückzutreten, da auch bei Personen der Zeitgeschichte die Intimsphäre insoweit geschützt sei, als ihnen die Entscheidung über die Veröffentlichung ihres nackten Körpers vorbehalten sei. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Entscheidung des Landgerichts nun aufgehoben und den Antrag abgewiesen. Das streitgegenständliche Gemälde sei ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte, dessen Zurschaustellung die Klägerin nicht in berechtigten Interessen verletze und daher ohne ihre Einwilligung verbreitet werden dürfe. Zwar seien auch Bildnissen mit Bezug zur Zeitgeschichte bei Einbrüchen in die Persönlichkeitssphäre durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt. Insoweit sei im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Kunst- und der Meinungsfreiheit andererseits geboten. Diese Abwägung falle hier zugunsten der beklagten Künstlerin aus. Bei dem Bild handele es sich nicht nur um Kunst im verfassungsrechtlichen Sinne, sondern zugleich um eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens, die dem Schutz der allgemeinen Meinungsfreiheit unterliege. Satirische Darstellungen genössen einen weiten Freiraum bis zur Grenze der Schmähkritik, da ihnen Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen gerade wesenseigen seien. Das Werk der Beklagten beinhalte nach seinem Aussagekern einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf und sei nicht als Schmähkritik oder Kundgabe von Missachtung anzusehen. Die Klägerin erscheine als Werberin für den heftig umstrittenen Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden. Die…
» Vollständiger ArtikelPresserecht aktuell | 19. April 2010 — Im Streit um ein Bild der nacken Oberbürgermeisterin von Dresden hat der u.a. für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkei…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 25. April 2010 — OLG Dresden, Urteil vom 16.04.2010, Az. 4 U 127/10 §§ 823; 1004 BGB Das OLG Dresden hat laut einer eigenen Pressemitteilu…
Dr. Graf | 15. Juli 2010 — Rechtsnormen: §§ 22, 23 KUG; §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG Das Oberlandesgericht Dresden hat mit rechtskr…
Rechtslupe | 16. August 2010 — Durch das Gemälde der nackten Oberbürgermeisterin, die nur mit Strapsen und Amtskette dargestellt worden war, fühlte sich die b…
Internet-Law | 17. April 2010 — Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (4 U 127/10) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden…
Internet-Law | 17. April 2010 — Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (4 U 127/10) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden…
Blog zum Medienrecht | 3. Dezember 2009 — Mein Blogleser Kai Diekmann ist nicht der einzige, der von Künstlern in der Öffentlichkeit entblößt wird. Nachdem Peter Lenk ja…
Blog zum Medienrecht | 3. Dezember 2009 — In einem Fachmagazin für Meinungs- und Kunstfreiheit des Axel Springer-Verlags wird - natürlich voller Entrüstung, versteht sic…
Recht am Bild | 10. Oktober 2010 — OLG Dresden: Zur Veröffentlichung eines Bildnisses der Zeitgeschichte Leitsätze des Gerichts: Ob die Nacktdarstellung einer Person…
LBR-Blog | 2. Februar 2009 — Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 09.01.2009 (LG Köln, Uv. 09.01.2009, 28 O 765/08) entschieden, dass die Darstellung d…