OLG Dresden: Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme?

Nach dem OLG Hamm soll nun auch das OLG Dresden in einem Beschl. v. 11.05.2009 - 1 Ss 90/09 - im Fall der Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81a StPO - ein Beweisverwertungsverbot angenommen haben. Mal sehen, wie die Entscheidung begründet ist. Die Luft für die Ermittlungsbehörden und die “gängige Praxis” wird also dünner.

Update vom 14.05.2009: Den nunmehr vorliegenden Volltext können sie unter LexisNexis® Strafrecht Online: OLG Dresden, Urt. v. 11.05.2009 - 1 Ss 90/09 abrufen.

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Themen: Entscheidung , Richtervorbehalt , Olg Hamm , Olg Dresden , Blutentnahme , Beweis-verwertungsverbot
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 13. Mai 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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