OLG Dresden: AdWords und Kennzeichenrecht - Die Verwendung einer Marke/eines Unternehmenskennzeichens als AdWord stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar.
am 03.03.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Die Verwendung einer Marke/eines Unternehmenskennzeichens als AdWord stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar,
nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006, Az. 2 W 23/06 =
MIR Dok. 025-2007).
2. Durch die Nutzung als AdWord soll die Suchmaschine dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetbenutzer
die Werbung desjenigen, der das AdWords gebucht hat, neben der Trefferliste anzuzeigen. Ist das Wortzeichen als Marke oder als
Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet, macht sich der Buchende die von dem Markeninhaber/Unternehmen aufgebaute
Kraft der Marke zu nutze und benutzt die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot
gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 =
MIR Dok. 025-2007).
3. Auch fremdsprachige, rein beschreibende Angaben weisen nicht die erforderliche Unterscheidungskraft, um eine Verwechslungsgefahr
zwischen zwei (Unternehmens-) Kennzeichen oder deren hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteilen zu begründen.
Hierbei ändert auch Schreibweise eines Begriffs in englischer Lautmalerei jedenfalls dann nichts, wenn diese Schreibweise gebräuchlich ist.
4. Ist ein Unternehmenskennzeichen an einen Domainnamen angelehnt (hier: durch anfügen der Top-Level-Domain .de) und gewinnt
die Bezeichnung gerade dadurch ihre Unterscheidungskraft, dass es sich scheinbar um einen Domainnamen handelt, d.h. ist der - maßgebliche -
Gesamteindruck der Bezeichnung damit gerade durch den Bestandteil der Top-Level-Domain (hier: .de) geprägt, gilt die Regel
nicht, dass die Top-Level-Domain bei der …
AdWords und Kennzeichenrecht
Handakte WebLAWg / Die Verwendung einer Marke/eines Unternehmenskennzeichens als AdWord stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen ande…
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Google Adwords
domainblog / Bei den Kollegen von Aufrecht.de findet sich eine ältere Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 08.06.2004, Az.: 6 W 59/04) mit dem aufrechtlichen Leitsatz:Das Verwenden des Namens eines Konkurrenten als Google AdWord kann ein Wettbewerbsrechtsverle…
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Streitsache / Blog / LeitsatzBei der Verwendung von Plakat 24-Stunden-Lieferung als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke Plakat 24 vor. Die Wortbestandteile Plakat und 24 der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft.(OLG Dresden…
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