OLG Celle sorgt für angemessene Bezahlung von Verfahrensbeiständen für Kinder

Der Verfahrensbeistand, der in einem Verfahren mehrere Kinder vertritt, bekommt die Vergütung des § 158 VII FamFG für jedes Kind extra, so das OLG Celle in einer Entscheidung vom 08.03.2010, Az.: 10 UF 44/10, die den Arbeitsaufwand der Verfahrensbeistände endlich einmal angemessen berücksichtigt. Das Amtsgericht hatte über die Vergütung eines Verfahrensbeistandes zu entscheiden, der im Verfahren drei Kinder vertrat. Das Gericht war der Ansicht, dass der Beistand die im Gesetz vorgesehene Fallpauschale nur einmal bekommen könne. Immerhin handele es sich nur um einen Fall. Der angehörte Bezirksrevisor vertrat die Ansicht, auch Rechtsanwälte, die in einem Verfahren mehrere Beteiligte vertreten, verdienen ihre Gebühren nicht mehrfach. Für Verfahrensbeistände müsse das gleiche gelten. Mit guter Begründung war das OLG Celle anderer Ansicht: Wenn Anwälte mehrere Parteien im gleichen Verfahren vertreten, müssen deren Interessen vollständig gleich gerichtet sein. Als Konsequenz fällt für den Anwalt im Detail in weniger Arbeit an. Beim Verfahrenspfleger ist das anders. Bei Geschwistern müssen deren Interessen nicht identisch sein. Jedes Kind hat eigene vitale Lebensinteressen, die der Verfahrenspfleger jeweils gesondert berücksichtigen mu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Anwalt , Bezahlung , Regelung , Parteien , Honorar , Konsequent , Celle , Verfahrensbeistand

Erschienen 3. September 2010 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Frohe Kunde für Verfahrensbeistände

beck-blog | 6. Januar 2011 — Gemäß § 158 VII FamFG erhält der berufsmäßige Verfahrensbeistand pro Verfahren eine Vergütung von 350 €. Ist er beauftragt, mit…

BGH: Verfahrensbeistand bekommt im Hauptsache- und im EA-Verfahren jeweils extra Gebühren

Fokus Familienrecht | 27. Dezember 2010 — Wer als Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG, also als "Anwalt des Kindes" sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im EA-Verfahren b…

Die Argumente der Bezirksrevisoren überzeugten den BGH nicht

beck-blog | 20. Oktober 2010 — Wird ein Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt, ist umstritten, ob er für jedes der von …

Verfahrensbeistand und Kindesanhörung

Rechtslupe | 31. Mai 2010 — Das Familiengericht hat dem für das Kind bestellten Verfahrenspfleger (nunmehr: Verfahrensbeistand) regelmäßig die Möglichkeit …

Umgang mit Enkelkind: Verfahrensbeistand notwendig?

arbeit-familie.de | 28. August 2011 — OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2011, 10 UF 118/11 Eine Großmutter möchte ein Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind h…

Bundesrat stimmt Ausbau der Kleinkinderbetreuung zu

Reuters | 7. November 2008Berlin (Reuters) - Der Bundesrat hat am Freitag dem Ausbau der Kleinkinderbetreuung zugestimmt. Bis zum Jahr 2013 soll es für…

OLG Celle - ein Anwalt muss schon aus Fairness-Gründen beigeordnet werden, wenn das Gericht über den VKH-Antrag nicht rechtzeitig …

Fokus Familienrecht | 24. Februar 2011 — Ein Verfahren muss fair ablaufen. Das meint auch das OLG Celle, dass sich im letzten Jahr - entgegen der aktuellen Rechtsprechung …

2 : 1 gegen den Ergänzungspfleger

beck-blog | 16. August 2010 — Minderjährige Kinder sind in allen ihre Person betreffenden Verfahren Beteiligte gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Sind beide Elt…

Kein Verfahrensbeistand nur weil Oma es will

beck-blog | 26. August 2011 — Oma will regelmäßigen Umgang mit ihrem Enkelchen (2). Die Eltern (nicht verheiratet, gemeinsame elterliche Sorge) sind dagegen.…

Familiensachen, Eilverfahren und zweimal die Vergütung für den Verfahrensbeistand

Rechtslupe | 4. Januar 2011 — Bei den im Rahmen des FamFG geführten Hauptsacheverfahren einerseits und Eilverfahren andererseits handelt es sich um verschied…

FamFG - Einzelnorm
OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010 - Az. 10 UF 44/10 - openJur

Tenor:Der angefochtene Beschluss wird geändert.Dem Verfahrensbeistand R. P. ist eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.650, € aus der Staatskasse ...