Wenn in der Rechsmittelbelehrung zu viel steht
beck-blog | 5. Oktober 2011 — Das Amtsgericht hatte den Antrag der Frau auf Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in der Hauptsache abgewiesen. …
Böser Trick nach FamFG - OLG Celle v. 20.06.2011 - 10 UF 145/11 Beschwerde gegen Abweisung des Antrags auf Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in der Hauptsache, §§ 58 ff. FamFG. Durch die Einlegung einer unzulässigen Sprungrechtsbeschwerde (z.B. eingelegt durch Privatperson bei…
» Vollständiger Artikelbeck-blog | 5. Oktober 2011 — Das Amtsgericht hatte den Antrag der Frau auf Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in der Hauptsache abgewiesen. …
beck-blog | 6. Mai 2011 — In Unterhaltssachen besteht nach dem FamFG Anwaltszwang. Im Prinzip ja. Aber eine Ausnahme gibt es: Die Bestimmung des Kin…
Rechtslupe | 16. März 2012 — Ein Antrag des Verfahrenspflegers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 62 FamFG ist unzulässig. Das ihm in Unterbring…
MKB Rechtsblog | 19. Februar 2012 — Das Gewaltschutzgesetz ist das erste Mittel der Wahl bei Auseinandersetzungen wie Stalking, Körperverletzung oder Bedrohungen…
beck-blog | 19. April 2010 — Die einstweilige Anordnung ist im Familienrecht ein ausgesprochen scharfes Schwert, insbesondere deshalb weil die Beschwerde …
beck-blog | 20. Januar 2011 — Eine Unterhaltssache hat sich in der Hauptsache erledigt. Das Gericht trifft eine Kostenentscheidung. Einer der Beteiligten i…
beck-blog | 4. November 2010 — Das Amtsgericht hatte im Wege der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung durch Beschluss das Umgangsrecht des Antr…
beck-blog | 14. Juli 2010 — Seit Inkrafttreten des FamFG müssen Entscheidungen des FamGerichts mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (§ 39 FamFG…
beck-blog | 6. Dezember 2011 — Hier hatte ich berichtet, dass es im Hinblick auf § 243 FamFG streitig ist (war), welche Beschwerde bei einer streitlosen H…
beck-blog | 11. Mai 2009 — Teil X: Die Rechtsmittel im familiengerichtlichen Verfahren Einziges Rechtsmittel ist die Beschwerde (§ 58 FamFG). Die Unte…