OLG Braunschweig : bananabay - Mit der Verwendung eines Kennzeichens als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit einer sog. Adword-Werbung wird dieses Zeichen markenmäßig gebraucht. Dabei ist ohne Bedeutung, ob das betreffende Adword
am 16.08.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Von einem markenmäßigen Gebrauch ist auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird,
dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder
Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet. Dabei reicht die objektive, nicht fern liegende
Möglichkeit aus, dass der Verkehr von einem Herkunftshinweis ausgeht.
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2. Mit der Verwendung eines Kennzeichens als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit einer sog. Adword-Werbung
wird dieses Zeichen markenmäßig gebraucht. Denn der Verwender macht sich damit die Funktion der Suchmaschine (hier: Google)
zunutze, dass über die Eingabe einer bestimmten Bezeichnung in die Suchmaske ihre Produkte aufgefunden und dem
Internetnutzer angezeigt werden können. Dabei macht es für die Feststellung einer kennzeichenmäßigen Benutzung
keinen Unterschied, ob das von der Suchmaschine gefundene Ergebnis in der Trefferliste aufgeführt wird, so
bei der Verwendung des Suchwortes als Metatag, oder im Anzeigenteil erscheint, weil das Suchwort als Schlüsselwort/Keyword
benutzt wird. In beiden Fällen wird die eigentliche Funktion der Marke, über ihre kennzeichenspezifische
Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen bzw. zu diesen hinzuführen, genutzt. Lediglich die
Ergebnispräsentation erfolgt abweichend.
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3. Indem Produktanbieter fremde Marken als Schlüsselwort/Keyword benutzen, und deshalb der Internetnutzer
nach Eingabe des Wortes (hier: bananabay) von einer Suchmaschine auf die Internetseite des Verwenders (Verletzers)
hingewiesen wird, wird damit eine gedankliche Verknüpfung erzeugt, die den Eindruck entstehen lässt, dass dort
Leistungen des Unternehmens des Markeninhabers gelistet werden, der Produkte unter dieser Marke führt. Damit macht sich der
Verwender die von dem Markeninhaber aufgebaute Kraft der Marke und gerade die für Kennzeichnungen
spezifische Lotsenfunktion zu nutze, die genau darin …
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