OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß durch die Verwendung von fremden Fotos auf ebay

Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Brandenburg vom 15. Mai 2009 (Az. 6 U 37/08) führt die unberechtigte Verwendung fremder Lichtbilder für ebay-Auktionen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu Schadensersatzleistungen.Die beklagte Partei hat im Rahmen von Internetauktionen auf der Internetplattform eBay unberechtigt Lichtbilder des Klägers genutzt. Der Senat erachtete hierin einen zumindest fahrlässig begangenen Urheberrechtsverstoß, der Beklagte sich die Nutzungsrechte nicht vom Kläger eingeholt hatte. Die Zusicherung des eigenen Händlers, die Fotos nutzen zu dürfen, schließt jedoch keinen Urheberrechtsverstoß aus. Hierzu hätte der Beklagte bei dem Kläger sich versichern müssen, dass er die Lichtbilder nutzen dürfe. Durch die Nutzung Fotos ohne vorherige Nachprüfung und Einholung der Zustimmung habe die Beklagte zumindest fahrlässig gehandelt.

Der Senat verurteilte die Beklagte im Wege der Lizenzanalogie zur Zahlung eines Schadens in Höhe von EUR 1.620,- für zwei Bilder. Die Berechnung dieses Betrages ergab sich aus der Anzahl der Bilder und dem Zeitraum der Verwendung. Der Senat legte für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr einen Betrag von 60 €- 70 € je Bild und Woche zu Grunde. Darüber hinaus erhob der Senat einen Aufschlag von 100 % wegen unterlassener Urheberbezeichnung auf …

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Themen: Ebay , Urheberrechtsverletzung , Gewerblicher Rechtsschutz , Olg Brandenburg , Lizenzanalogie

Erschienen 4. Februar 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

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