OLG Brandenburg akzeptiert Hardcore-Porno und mehr bei E-Bay

Heute in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat der dortige 6. Senat zu verstehen gegeben, dass er jedenfalls unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten keine Handhabe sieht, das Internetportal E-Bay zu veranlassen, zu verhindern, dass Hardcore-Pornos dort zum Verkauf angeboten werden und damit auch von Kindern und Jugendlichen erstanden werden können. Eine ähnliche Entscheidung habe man bereits bezüglich gewaltverherrlichender Schriften gefällt. Auch über das Jugendschutzgesetz sehe der Senat keine Möglichke…

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Themen: Internetportal , Waffen , Olg Brandenburg

Erschienen 16. Mai 2006 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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