Augenblicksversagen – ist Schweigen wirklich Gold?
Heymanns Strafrecht Online Blog | 18. März 2011 — Das OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2011 – III-1 RBs 42/11 zeigt m.E. ein Dilemma auf, in dem der Verteidiger/Betroffene im Bußgel…
Das OLG Bamberg hat klargestellt, dass die Einlassung des Betroffenen, er habe einen Abstandsverstoß aufgrund so genannten Augenblicksversagens begangen nichts nutzt. Vollkommen richtig, denke ich. Aus der Entscheidung:
Soweit die Tatrichterin ein Augenblicksversagen des Betroffenen angenommen und dieses zur Begründung des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbots herangezogen hat, sind die diesbezüglichen Feststellungen lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft; insofern liegt ein Darstellungsmangel des amtsgerichtlichen Urteils vor.
Einem Kraftfahrzeugführer kann eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 25 Abs. 1 StVG, § 4 Abs. 1 BKat zwar im Falle des Vorliegens einfacher Fahrlässigkeit u. U. dann nicht vorgeworfen werden, wenn die Grundsätze des sogenannten Augenblicksversagens greifen.
Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands ist allerdings wegen der Art des Verstoßes für die Annahme eines Augenblicksversagens regelmäßig kein Raum. So deutet etwa das Unterschreiten des gebotenen Mindestabstandes in Fällen, in denen nach der Tabelle 2 zur BKatV ein Fahrverbot in Betracht zu ziehen ist, nahezu zwingend auf eine auch subjektiv grobe Pflichtverletzung hin (BGHSt 43, 241/249). Das zu nahe Auffahren kann grundsätzlich nicht mit einer momentanen Unaufmerksamkeit erklärt werden (vgl. BayObLG NZV 1991, 320 f.).
Die Tatrichterin begründet das von ihr angenommene Augenblicksversagen - von der inhaltsleeren Formulierung abgesehen, „unter Berücksichtigung aller Umstände“ sei von einem Augenblicksversagen auszugehen - konkret lediglich damit, der Betroffene habe erklärt, dass er zum Tatzeitpunkt unter erheblichem zeitlichem und psychischem Stress gestanden habe, da er unterwegs zu einer Beerdigungsfeier gewesen sei. Alleine diese - von der Tatrichterin im Übrigen auch offenbar nicht hinterfragte und nicht näher erläuterte - Erklärung des Betroffenen kann nicht dazu führen, von einem den Betroffenen entlastende…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. August 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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