Olaf tankt auf - wie lange noch?

Neben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was “diverse” Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank: “Ein Betrug im Sinne des § 263 StGB war den Beschuldigten nicht anzulasten, da jedenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass die von ihnen erhobenen Rechnungen bewusst ohne Vorliegen eines vertraglichen Anspruchs versandt werden.”

Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins e.V. musste sich gar unter dem 27.04.2007 verpflichten, es zu unterlassen, sinngemäß zu äußern “es müsste dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtlein [GbR] in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.“

Selbstverständlich leben wir in einem Rechtsstaat und dieser kennt rechtsstaatliche Verfahren. Wir sehen die…

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Themen: Betrug , Ermittlungsverfahren , Abo-fallen , Darmstadt , Gunther , Tank , 263 Stgb , Olaf Tank , Sonstige , Vorsatz , Teilnahme , Katja Günther , Absicht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. Juni 2009 auf http://damm-legal.de.

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