Ohne Zuzahlung in der Apotheke
am 19.05.2006 von http://www.ra-blog.de
Patienten müssen demnächst bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten in der Apotheke keine 5 Euro Zuzahlung mehr leisten.
Zum 01.05.2006 ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft getreten, mit dem u.a. die Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen neu festgelegt wurden.
Für Arzneimittel, mit Preisen, die diesen Festbetrag – also den maximal erstattungsfähigen Betrag – um mindestens 30% unterschreiten, ist eine Zuzahlungsbefreiung per Beschluss der GKV-Spitzenverbände möglich. Ein entsprechender Beschluss tritt zum 01.07.2006 in Kraft. Die Krankenkassen veröffentlichen dazu unter www.gkv.info eine Liste mit Arzneimitteln, für die gesetzlich Versicherte in der Apotheke keine Zuzahlung mehr leisten müssen. Die Liste wird alle 2 Wochen aktualisiert.
Versicherte sollen die jeweils günstigeren Medikamente wählen und auch auf deren Verschreibung drängen. Die Krankenkassen erwarten dadurch Einsparungen von ca. 360 Millionen Euro.
Der Haken an der Sache: Der Beschluss gilt nicht für alle Arzneimittel, sondern für ausgewählte 79 Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen. Patienten, die zu ihrer Krankheit keinen passenden Wirkstoff in der Liste finden, haben anscheinend vorerst Pech gehabt.
Quelle:
n-tv
Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel ab dem 1. Juli 2006
Anwalt bloggt / Ab dem 1. Juli können Mitlieder der gesetzlichen Krankenvesicherung bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten, wenn der entsprechende Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unterhalb eines jeweiligen Festbetrags liegt. Die Fest…
AVWG am 1. Mai 2006 in Kraft getreten
Anwalt bloggt / Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) ist am 1. Mai 2006 in Kraft getreten. … Das Gesetz enthält u.a. Regelungen, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Versicherten haben. Im Einzelnen:…
Liste der zuzahlungsfreien Medikamente
Handakte WebLAWg / Wer als Kassenpatient vom Arzt ein Medikament verschrieben bekommt, dass 30 Prozent unter dem Festbetrag der Kassen für die Festbetragsgruppe (Arzneimittel mit gleicher/ähnlicher Wirkung) liegt, ist von der Zuzahlung befreit. Eine Liste zuzahlungsf…
Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel
Anwalt bloggt / Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel mit Stand 1. November 2006 veröffentlicht. Diese steht auch in einer Version mit Suchfunktion zur Verfügung. Copyright © 2006 by Anwalt bl…
Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel
Anwalt bloggt / Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel mit Stand 1. November 2006 veröffentlicht. Diese steht auch in einer Version mit Suchfunktion zur Verfügung. Copyright © 2007 by Anwalt blo…
AMVV zum 01.07. erneut geändert - Vorlage des Arztausweises reicht wieder aus
Recht und Alltag / Wie ich berichtete war ein Rezept seit 01.01. immer notwendig. § 4 Abs. 2 AMVV enthält nun wieder die Regelung, dass der Arzt durch Vorlage seines Arztausweises verschreibungspflichtige Arzneimittel für den Eigenbedarf in der Apotheke erhalten kan…
» Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - Wikipedia
» GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bieten gemeinsame Informationen der Versicherungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung an.
