Ohne Volumenbeschränkung, von wegen

Die Telekom darf für Internetanschlüsse nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen. Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.

Die Versprechungen waren vollmundig: "Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Mbit/s", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung" – so pries die Telekom ihr Paket "Call & Surf Comfort VDSL" in der Werbung an. Erst im Kleingedruckten stand der Hinweis auf die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit: Wer in einem Monat 100 GB Datenvolumen überschreitet, bei dem wird der Internetzugang auf 6 Mbit/s verlangsamt, und zwar für den Rest des Monats. Diese Information war in einem PDF-Dokument der Telekom nur umständlich zu finden.

Das Landgericht Bonn hat nun entschieden, dass diese Werbung irreführend ist. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Dros…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Landgericht Bonn , Vdsl

Erschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Telekom- Deutlicher Hinweis auf Drosselung der Geschwindigkeit in Werbung

Anja Neubauer | 19. November 2011 — Das Landgericht Bonn entschied im Verfahren Az. 1 O 448/10 zugunsten der Verbraucherzentrale, dass die Werbung einen konkrete…

LG Bonn: Deutsche Telekom muss bei VDSL-Werbung deutlich auf Drosselung bei hohem Datentransfervolumen hinweisen - wettbewerbswidr…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 26. Oktober 2011 — LG Bonn Urteil 19.09.2011 1 O 448/10 Drosselung bei hohem Datentransfervolumen Die Deutsche Telekom muss bei der Werbung für VDSL-…

Drosselung von Übertragungsraten bei Glasfaser- und VDSL-Anschlüssen - unzulässige Regelungen in der Leistungsbeschreibung und AGB…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 21. März 2012 — Wie mehrfach berichtet (z.B. hier und hier) sieht die Leistungsbeschreibung der Deutschen Telekom für ihre Glasfaseranschlüsse ein…

DSL: "Highspeed-Surfen ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" - das werden wir so bald nicht mehr lesen...

kLAWtext | 26. Oktober 2011 — ...zumindest, wenn es nach dem Landgericht Bonn geht. Das hat nämlich entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht mit einer unbes…

LG Hamburg: Werbung eines Providers mit “Highspeed” unzulässig, wenn nicht auf mögliche Drosselung ab einem bestimmten Datenvolume…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. April 2012 — LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012, Az. 312 O 83/12 § 3 UWG, § 5 UWG Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung e…

Verbaucherzentrale NRW: Irreführende Werbung für angebliche Mobilfunk-Internet-Flatrates - Drosselung ist Irreführung der Verbrauc…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. August 2011 — Die Verbraucherzentrale hat laut einer Pressemitteilung gegen diverse Mobilfunkanbieter einstweilige Verfügungen wegen irreführend…

Telekom VDSL Tarif mit Haken

medien-gerecht | 8. September 2009 — Die Telekom bietet neuerdings einen VDSL Tarif Call & Surf Comfort VDSL an. Dieser kommt ohne das Entertainement-Paket und …

Die Telekom hat ihre Internet-Flatrate irreführend beworben

kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Der Deutschen Telekom ist es untersagt mit einer hohen Übertragungsrate ihrer Internet-Flatrate zu werben, we…

Wettbewerbsrecht / Preisangaben: Mindestgröße für Kleingedrucktes

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 14. September 2011 — Das Landgericht Bonn (Urteil vom 05.08.2011, Az.: 11 O 35/11) hat auf eine Klage der Hamburger Verbraucherzentrale hin es der …

Wettbewerbszentrale: Irreführung durch Anbieter mobiler Internet-Flatrates mit Werbung für "unbegrenztes Internet" trotz Drosselun…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 20. März 2012 — Die Wettbewerbszentrale hat diverse einstweilige Verfügungen gegen Anbieter mobiler Internet-Flatrates erwirkt. Diese hatten ihre …