Ohne Moos nix los - Verfahrenseinstellung erst einmal gescheitert
am 27.02.2007 von http://www.strafblog.de
Unsere Wirtschaft befindet sich im Aufschwung, liest man allenthalben, aber der Aufschwung ist noch nicht bei Jedem angekommen. Vor wenigen Tagen meldete sich ein Mandant bei mir, den ich seit Monaten vergeblich zu erreichen versucht hatte. Er wolle sich dafür entschuldigen, dass er den vereinbarten Honorarvorschuss in einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Beitragsvorenthaltung noch nicht gezahlt habe, aber das Geld sei eben knapp gewesen. Die Frau, die Kinder, Sie wissen schon... Jetzt liege ihm die Ladung zu Hauptverhandlung vor und er wolle fragen, ob ich ihn trotzdem noch vertrete. Er könne auch Geld mitbringen, jedenfalls einen Teil des seinerzeit vereinbarten Vorschusses, der Rest komme dann bis zur Hauptverhandlung.
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft schon vor Monaten signalisiert, dass sie wegen des erheblichen Zeitablaufs seit Tatbegehung - ca. 6 Jahre sind seit damals vergangen - ausnahmsweise zu einer Verfahrenseinstellung gegen eine maßvolle Geldauflage bereit sei. Leider konnte ich dieses Angebot seinerzeit nicht aufgreifen, mangels Kontakt zum Mandanten, der sich halt nicht meldete. Und eine Zahlungsauflage hätte er vermutlich auch nicht erfüllen können.
Heute kam der Mandant und leistete eine Teilzahlung. Der Rest komme bis zur Verhandlung, ganz bestimmt. Gut gehe es ihm immer noch nicht, meinte er, aber der Aufschwung werde hoffentlich demnächst auch sein Portemonnaie erfassen. Demnächst ...
Ob sich jetzt noch eine Möglichkeit für eine Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO ergibt, muss man sehen. Wenn überhaupt, könnte der Mandant eine Auflage wohl nur ratenweise bedienen. 6 Monate Zeit kann ihm das Gericht dafür geben mit einer einmaligen Verlängerung um 3 Monate. Sollte eine solche Möglichkeit nicht gefunden werden, wird wohl die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgen. Die verspätete Insolvenzantragsstellung ist ziemlich evident, Zahlungsunfahigkeit und Überschuldung sind aktenkundig und über eine positive Fortbestehensprognose lässt sich da auch nichts mehr retten. Die Firma war halt insolvent und bei einer Gmbh gibt es Fristen für die Insolvenzanmeldung, die eingehalten werden müssen.
Ich hoffe für den Mandanten, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft dann doch zu einer Verfahrenseinstellung bereit erklären und dass die Geldauflage moderat genug ausfällt, damit diese auch bedient werden kann.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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