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Ohne Leistung kein Geld

am 16.07.2007 von LawBlog

Eine Internetfirma hatte dem Beklagten einen DSL-Anschluss verkauft. Später zog der Beklagte um. An seinem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht; der Anbieter konnte dort auch kein DSL anbieten. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.
Das Amtsgericht München meint, ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat auch …

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