Ohne Gewähr
am 09.04.2008 von RA-Blog
Ganz neu und aus nahe liegenden Gründen noch nie zuvor gesehen, dass ein Vermieter unter eine Betriebskostenabrechnung schreibt:
Irrtum vorbehalten.
Als nächstes kommt …
Phantom-Hausmeister
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Experiment
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Die Zahlung eines Mieters auf eine zu spät erfolgte Betriebskostenabrechnung kann zurückgefordert werden
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