Ohne Eröffnungsbschluss keine Verurteilung

In seinem Beschluss vom 11.01.2011 in dem Verfahren 3 StR 484/10 hat der BGH das landgerichtliche Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt, da sich ein wirksamen Eröffnungsbeschluss nicht in der Akte befand und dies ein Verfahreshinderniss darstellt.

Seine Entscheidung begründet der Bundesgerchtshof unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes u.a. wie folgt:

Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, da es entgegen der Ansicht des Landgerichts (UA S. 10) an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss im Sinne der §§ 203, 207 StPO fehlt. Ein Beschluss der Strafkammer, durch den die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 19. April 2008 (Bl. 129 ff. II d.A.) gegen den Revisionsführer zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wurde, ist in den Akten nicht vorhanden. Die fehlende Eröffnungsentscheidung ist nicht durch den Übernahmebeschluss der Kammer vom 16. Dezember 2008 (Bl. 210 II d.A.) oder durch die Termins- und Ladungsverfügung vom 18. März 2010 (Bl. 14 f. III d.A.) ersetzt worden (vgl. BGH NStZ 1984, 520; NStZ-RR 2003, 95 zu §§ 40 Abs. 2, 41 Abs. 1 Nr. 2 JGG; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74 f.; BayOLG NStZ-RR 2001, 139; Schneider in KK StPO 6. Aufl. § 207 Rn. 17 m.w.N.). Zwar enthält die Strafprozessordnung keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss; dennoch bedarf es im Hinblick auf seine Bedeutung als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung (BGHSt 34, 248; OLG Zweibrücken a.a.O.). Erforderlich ist dabei aus Gründen der Rechtssicherheit, dass das fragliche Schriftstück aus sich selbst heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (OLG Zweibrücken a.a.O. m.w.N.). Dies ist vorliegend weder bei dem Übernahmebeschluss noch bei der Termins- und Ladungsverfügung der Fall. Während in dem Beschluss vom 16. Dezember 2008 lediglich die Übernahmebereitschaft der Strafkammer nach Prüfung ihrer Zuständigkeit zum Ausdruck kommt, dient eine allein vom Vorsitzenden unterzeichnete Termins- und Ladungsverfügung gemäß §§ 213 ff. StPO ausschließlich der ‘Vorbereitung der Hauptverhandlung’ im Sinne des dafür in der Strafprozessordnung besonders vorgesehenen Abschnitts. Eine Zulassung der Anklage – gegebenenfalls mit Änderungen – zur Hauptverhandlung sowie die genaue Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes und des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, kann in beiden Entscheidungen nicht gesehen werden. Dass der Übernahmebeschluss nicht zugleich die (schlüssige) Eröffnung des Hauptverfahrens beinhaltet, belegt zudem die – ansonsten entbehrliche – Bestimmung des § 40 Abs. 4 Satz 2 JGG, wonac…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , KK , Eröffnung , § 203 Stpo , § 207 Stpo , Eröffnungsbeschluss , Verfahrenshinderniss
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 2. Februar 2011 auf http://www.sokolowski.org/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Strafverteidiger Berlin) BGH vom 11.1.2011: Aufhebung und Einstellung wegen fehlendem Eröffnungsbeschlusses auch bezüglich des ni…

Strafverteidigung | 4. Februar 2011 — Ein fehlender Eröffnungsbeschluss stellt ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar. Zwar kann er noch i…

Mist! Kein Eröffnungsbeschluss in der Akte!

beck-blog | 5. November 2011 — Tja, auch das kommt vor: Der in der Akte sich befindende Eröffnungsbeschluss ist nicht wirksam. Das Verfahren wird gem. § 206a …

BGH: Leider wären drei Unterschriften erforderlich gewesen…

RA Dr. Böttner | 1. Dezember 2011 — Schwerer Raub / Computerbetrug / Freiheitsstrafe / Eröffnungsbeschluss / Unterschrift / Verfahrenshindernis / Einstellung B…

Oft übersehen – es gibt keine “reduzierte Eröffnungsentscheidung”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. Oktober 2011 — In der Praxis wird es häufig übersehen, dass es keine “reduzierte Eröffnungsentscheidung”, d.h., dass bei der Strafkammer immer…

BGH: "Bei der Verfahrensrüge sollte schon stimmen, was der Anwalt so schreibt..."

beck-blog | 12. August 2011 — "Immer wieder die Verfahrensrüge", mag man denken. Stimmt: Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, die Hauptverha…

Vernehmung des Arztes – wohl nur noch im Ausnahmefall – Unmittelbarkeitsgrundsatz ade?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. Dezember 2011 — Die Verlesung von Urkunden in der Hauptverhandlung berührt, wenn es sich um ärztliche Atteste handelt, den Unmittelbarkeitsgr…

Vernehmung des Arztes – wohl nur noch im Ausnahmefall – Unmittelbarkeitsgrundsatz ade?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. Dezember 2011 — Die Verlesung von Urkunden in der Hauptverhandlung berührt, wenn es sich um ärztliche Atteste handelt, den Unmittelbarkeitsgr…

Judex non calculat (?) und Belastung zählt nicht

Heymanns Strafrecht Online Blog | 13. September 2011 — Die mit der (richtigen bzw. der Einhaltung) der Urteilsfrist des § 275 StPO zusammenhängenden Fragen beschäftigen den BGH häufi…

Da kann man schön abschreiben – Umgrenzungs-/Informationsfunktion der Anklage

Heymanns Strafrecht Online Blog | 14. März 2012 — Es gibt ja immer wieder auch BGH-Beschlüssem die “bringen es auf den Punkt”. Sehr schön zur Frage der Abgrenzung der Umgrenzung…

Verbindung von Verfahren – dann Mehrfachverteidigung –> Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung kann die Folge sein

Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. November 2010 — Das OLG Celle, Beschl. v. 16.09.2010 – 2 Ws 312/10 – ob § 146 StPO – Verbot der Mehrfachverteidigung – auch für den Fall eine…

Der Bundesgerichtshof - Startseite

Sie finden hier Informationen über die Tätigkeitsbereiche und Arbeitsvorgänge des Bundesgerichtshofs. Weiterhin erhalten Sie Zugang zu Pressemitteilungen, Entscheidungen und dem Katalog der Bibliothek. Sie können Ansprechpartner für Ihre Anfragen finden und mit ihnen in Kontakt treten.


Beschluss des 3. Strafsenats vom 11.1.2011 - 3 StR 484/10 -