Herausgabepflicht Arbeitsrecht: Arbeitsrecht: Herausgabepflicht Ihres Mitarbeiters
LohnPraxis-Weblog | 30. April 2007 — Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen durch die Annahme von so genannten Schmiergeld…
Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals mit der Rechtslage von Individualsoftware beschäftigt. Einer jüngsten Entscheidung zufolge besteht für speziell angefertigte Programme im Zweifelsfalle keine Pflicht zur Herausgabe des Quellcodes. Bisher war in Österreich nicht eindeutig festgelegt, ob und inwieweit beim Erwerb von Software auch ein Recht auf den Quellcode besteht. (OGH 3.8.2005, 9 Ob 81/04h)
Eine klare Regelung gab es bislang nur für Standardsoftware, deren Vertrieb keine Herausgabepflicht des Quellcodes mit sich bringt. Im Falle der Individualsoftware hängt die Herausgabepflicht in erster Linie von den vertraglichen Vereinbarungen ab. (via pressetext.austria) Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.LohnPraxis-Weblog | 30. April 2007 — Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen durch die Annahme von so genannten Schmiergeld…
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advobLAWg | 19. September 2006 — Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besteht zwar kein durchsetzbarer direkter Anspruch auf Einsicht in den Quellcod…
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DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 4. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof (23.07.2009, Az. VII ZR 151/08) hat unlängst den Anwendungsbereich des Kaufrechts bei der Lieferung her…
Der �sterreichische Oberste Gerichtshof hat sich erstmals mit der Rechtslage von Individualsoftware besch�ftigt. Einer j�ngsten Entscheidung zufolge besteht f�r speziell angefertigte Programme f�r nur eine oder wenige Anwendungsf&