OGH: Keine Herausgabepflicht für Quellcode

Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals mit der Rechtslage von Individualsoftware beschäftigt. Einer jüngsten Entscheidung zufolge besteht für speziell angefertigte Programme im Zweifelsfalle keine Pflicht zur Herausgabe des Quellcodes. Bisher war in Österreich nicht eindeutig festgelegt, ob und inwieweit beim Erwerb von Software auch ein Recht auf den Quellcode besteht. (OGH 3.8.2005, 9 Ob 81/04h)

Eine klare Regelung gab es bislang nur für Standardsoftware, deren Vertrieb keine Herausgabepflicht des Quellcodes mit sich bringt. Im Falle der Individualsoftware hängt die Herausgabepflicht in erster Linie von den vertraglichen Vereinbarungen ab. (via pressetext.austria) Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Erschienen 16. November 2005 auf http://www.aktenvermerk.at.

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Keine Herausgabepflicht f�r Quellcodes - pressetext.austria

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