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OGH: Eltern haften nicht für Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder

am 13.05.2008 von Handakte WebLAWg

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof ein neues Urteil bezüglich der Störerhaftung beim Filesharing gefällt. Das Gericht entschied, dass Eltern für die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder nicht haftbar gemacht werden können. Das zuvor am OLG Innsbruck gefallene Urteil wurde somit im Revisionsverfahren bestätigt. In dem konkreten Fall sollte ein Vater für seine 17-jährige Tochter, die durch Filesharing im Internet in Besitz von mehreren hundert Musikaufnahmen gelangt war, haftbar gemacht werden. Das Gericht entschied dazu:
(…)
Ebenso wie ihre Kollegen in Österreich, urteilten jüngst auch viele deutsche Richter. Solange noch kein Verdachtsmoment vorliegt, dass etwa urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, …

Eltern haften nicht für Filesharing ihrer Kinder

JuracityBlog / so entschied zumindest der Oberste Gerichtshof in Österreich. Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck in der Revision bestätigt. Der Vater einer 17-jährigen wurde von der Musikindustrie in Anspruch genommen, weil diese …

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…

Eltern haften für ihre Kinder - im Internet

Telemedicus / In einem Urteil vom 19.6. stellte das LG München I klar, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden können, wenn der Nachwuchs im Internet gegen geltendes Recht verstößt. Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern lud Vi…

Urteil zu Haftung von Eltern jetzt im Volltext verfügbar

Handakte WebLAWg / Bereits vor einigen Tagen hatten wir über ein Urteil des LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006 - Az. 7 O 76/06) zur so genannten Störerhaftung im Rahmen des Filesharing berichtet. Die Richter hatten dabei festgestellt, dass Eltern dann nicht für Urheber…

LG München I: Mitstörerhaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und…

Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

medien-gerecht / In der aktuellen Ausgabe der JurPC ist eine Entscheidung des LG Hamburg veröffentlicht, die - trotz möglicherweise geringerem technischen Sachverstand - die Haftung der Eltern für die Aktivitäten ihrer Kinder im Bereich des Filesh…

Internet: Eltern haften für ihre Kinder

JuracityBlog / Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner “gelassener” damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. D…

LG Köln: Provider können für Filesharing als Mitstörer haften

Telemedicus / Das LG Köln hat eine weitere Frage zu den Filesharing-Massenverfahren geklärt. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie lange Access-Provider die Bestandsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Das Gericht entschied: Der Provider ist dazu verp…

LG Hamburg - “Eltern haften für Ihre Kinder im Internet”

Willkommen bei joora.de / Laut zweier Beschlüsse des Landgerichts Hamburg müssen Eltern minderjähriger Kinder dafür sorgen, dass diese nicht verbotene Handlungen im Internet vornehmen, z.B. filesharing. Dazu sind die Eltern beispielsweise verpflichtet beschränkte Benutze…

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Rainer Langenhan

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