Oft nicht bekannt: Auch Händler kann Warnpflicht als deliktische Verkehrfspflicht gegenüber Käufer treffen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein KfZ-Händler seinen Kunden warnen muss, wenn ihm vom Fahrzeug ausgehende Gefahren – beispielsweise durch einen Rückruf des Herstellers – bekannt sind. Klärt er den Kunden nicht auf, macht er sich schadensersatzpflichtig, auch wenn normale Gewährleistungsrechte bereits verjährt sind!

Sachverhalt

Der Kläger hat im Juli 2005 einen gebrauchten Alfa-Romeo (Baujahr 2001) bei der Beklagten Alfa-Romeo Vertragshändlerin gekauft. Bereits im Dezember 2004 hatte der Hersteller für diesen Fahrzeugtyp eine Rückrufaktion durchgeführt, weil die Motorhaubenschlösser bei unzureichender Wartung korrodierten und sich die Motorhauben deshalb unkontrolliert während der Fahrt öffnen könnten. Gleichzeitig wurde in die herstellereigenen Inspektionsvorgaben eine gesonderte Wartung eben dieser Schlösser aufgenommen. Im Juli 2007 erlitt der Kläger mit seinem Fahrzeug dann einen schweren Unfall, weil sich die Motorhaube aufgrund eines korrodierten Schlosses während der Fahrt mit ungefähr 100 km/h auf der Autobahn geöffnet hat. Dabei wurde die Frontscheibe durchschlagen, der Innenspiegel abgerissen und das Dach verbeult; diese Schäden in Höhe von gut 5.000 € wollte der Kläger ersetzt haben. Aus der Entscheidung des Gerichts (Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.07.2009, Az. I-22 U 157/08) Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu, da die Beklagte ihren Warn- und Instruktionspflichten gegenüber dem Kläger nicht nachgekommen ist. Die Beklagte habe „auf Grund eines unterbliebenen Warnhinweises an den Kläger, dass das Motorhaubenschloss in erhöhtem Maße korrosionsanfällig ist und daher regelmäßiger Wartung bedarf, eine ihr dem Kläger gegenüber obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.“

Weiter führt das Gericht aus: „[Es] können auch den Verkäufer einer Sache Instruktions- und Warnpflichten als deliktische Verkehrspflichten gegenüber dem Erwerber der Sache treffen, dies jedenfalls dann, wenn ihn der Hersteller mit der Weitergabe der Informationen an den Verbraucher beauftragt hat [...]. Zwar können einem Vertriebshändler nach allgemeiner Ansicht […] nicht die gleichen Pflichten auferlegt werden wie einem Hersteller. So ist der Händler regelmäßig nicht ohne besondere Anhaltspunkte verpflichtetet, die Konst… » Vollständiger Artikel
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Themen: Unfall , Bgb

Erschienen 15. April 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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