Offenlegung von Vorstandsgehältern
am 03.01.2006 von http://www.meisen.info
Mit dem “Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen” soll Transparenz in die Vergütung der Vorstände von Aktiengesellschaften gebracht und sollen die Kontrollrechte der Aktionäre gestärkt werden. Das Gesetz sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben sind. Dabei reicht die Gesamtsumme der an ein einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge nicht. Verlangt wird vielmehr die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zum Beispiel Aktienoptionen.
Diese Aufteilung entspricht der Empfehlung des Corporate Governance Kodex - den gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, der international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält.
Die neuen Regelungen sind bereits seit dem 11. August 2005 in …
Offenlegung von Vorstandsgehältern
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08. Juli 2005 Bundesrat macht Weg für die Offenlegung der Manage
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Offenlegung
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18.05.2005 Kabinett beschließt individualisierte Offenlegung der
Bundesjustizministerium / Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur individualisierten Offenlegung der Gehälter von Vorstandmitgliedern von Aktiengesellschaften beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig fÅ
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Unternehmensrechtliche Notizen / Aus der WELT “Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte sich für Regelungen stark, die den Konzernen die Offenlegung der Managementbezüge notfalls vorschreiben. “Unternehmen, die sich einer solchen Publizität verweigern, müs…
Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern
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