Offenlegung von Jahresabschlüssen: Telefon-Hotline für Wirtschaft geschaltet

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)”. Mit dem elektronischen Unternehmensregister und dem elektronischen Bundesanzeiger wird der Aufwand der Unternehmen für die Offenlegung ihrer Unternehmensdaten geringer: Sie können jetzt einfacher, günstiger und schneller ihre Unterlagen elektronisch veröffentlichen.

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs Unternehmen haben noch bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisc…

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Themen: Steuer , Bilanz , Handelsregister , Kgs

Erschienen 11. Dezember 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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