Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum Jahreswechsel 2007

Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Gehen die Unterlagen nicht rechtzeitig oder aber unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger ein, sehen die das seit diesem Jahr geltenden Bestimmungen des EHUG neue Zwangsmaßnahmen vor: So leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Für derartige Verstöße drohen zukünftig Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro, wobei das Ordnungsgeld sowohl gegen die Gesellschaft wie auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter, also etwa den Geschäftsführer oder Vorstand, festgesetzt werden kann. Die Ordnungsgelder können notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.

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Themen: Vertreter
Rechtsgebiet: Handelsrecht

Erschienen 16. November 2007 auf http://www.meisen.info.

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