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Offenlegung und Open Source

am 19.04.2004 von http://k.lenz.name/LB/d/

Letzte Woche habe ich bei einem Beitrag von Trautmann kurz über die Offenlegungsfunktion von Patenten diskutiert.

Meine Argumentation geht, kurz gesagt, dahin: Die Gegenleistung, die die Gesellschaft für die Anerkennung eines Patentschutzes erhält, ist bei Softwarepatenten nichts wert, weil Patentschriften in diesem Bereich keinen erkennbaren Nutzen für außenstehende Entwickler aufweisen.

In dieser Auffassung bestätigt mich jetzt ein Aufsatz von Joachim Weyand und Heiko Haase in der Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht vom März dieses Jahres, Seiten 198 bis 204.

Dort stellen die Verfasser fest - insoweit ebenso wie meine oben genannte Behauptung -, dass es im Bereich von Software mangels nützlicher Offenbarung an einer wirtschaftlichen Legitimation des Patentschutzes fehle (S. 201).

Sie ziehen dann aber die durchaus mögliche umgekehrte Konsequenz, nämlich eine Offenlegung von Quelltexten (Source Code) für alle von Patenten betroffene Programme zu fordern. Dies entspricht nicht derzeitiger Praxis.

In der Tat würde dies meinem Argument im wesentlichen den Boden entziehen. Es wäre dann durchaus denkbar, dass nicht nur der Patentinhaber, sondern auch die Öffentlichkeit einen wirklichen Nutzen von Softwarepatenten erhält.

Dies ist aber nicht die gegenwärtige Praxis. Danach ist der Inhaber eines Softwarepatentes in der günstigen Lage, gleichzeitig ein Monopol auf seine Idee und ein Betriebsgeheimnis (den Quelltext) geschützt zu erhalten. Dies ist ein Widerspruch zur grundlegenden Konzeption des Patentsystems.

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