Offenlegung
am 11.03.2005 von Bundesjustizministerium
Der Corporate Governance-Kodex enthält insgesamt 72 Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance deutscher börsennotierter Gesellschaften. Eine dieser Empfehlungen betrifft die Information über die individuelle Vorstandsvergütung. Viele große Unternehmen sind dieser Informationspflicht in den letzten zwei Jahren gefolgt, das ist ausdrücklich anzuerkennen. Aber diese Vorbildfunktion hat ersichtlich nicht ausgereicht. Denn leider wird diese Empfehlung im Rahmen des DAX 30 von nur rund 70 % der Unternehmen befolgt. Im M-DAX und S-DAX liegt die Quote noch deutlich niedriger und zwar unter 40%.
Ich bedaure, dass die Unternehmen ihrer Selbstverpflichtung nicht nachgekommen sind, denn die Information ist für die Anteilseigner bedeutsam. Nur so können sie beurteilen, ob der Aufsichtsrat seine Pflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vorstandsvergütung richtig erfüllt hat. Wie angekündigt, werde ich deshalb einen Gesetzentwurf zur Festschreibung dieser Informationspflicht vorlegen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Wir folgen damit einer internationalen Entwicklung. In den USA, Kanada, aber auch in Großbritannien, Irland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Schweden ist die individuelle Offenlegung bereits heute normativ vorgeschrieben. Andere Länder wie Spanien, Dänemark und Luxemburg haben eine entsprechende nicht-zwingende Empfehlung aufgestellt. Die Schweiz diskutiert gerade über eine gesetzliche Regelung erläuterte die Ministerin.
Inhalt des GesetzesvorschlagsDer Gesetzesvorschlag sieht vor, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig im Anhang zum Jahresabschluss für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung angeben. Dabei ist zu differenzieren nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie nach Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen).Da Ziel der Offenlegung die Information der Anteilseigner ist, sieht der Entwurf eine Opting Out-Regelung vor: Das Gesetz gibt es den Aktionären der AG in die …
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