Offenkundig ungeeignet
am 04.06.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Es ging mal wieder um die Vorlage einer Vollmacht. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In einem Vermerk heißt es:
Die Versicherung eines Anwalts, dass eine Bevollmächtigung erfolgt sei, ist ausreichend, um Akteneinsichten vorzunehmen und Stellungnahmen abzugeben.
Sie ist unzureichend, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung zu führen.
Es ist erfreulich, daß dies zwischenzeitlich bei dem Herrn Ermittler bekannt ist. Aber dann kommt doch noch die Trotzreaktion:
Da der Verteidiger in einem anderen durch Uz. bearbeiteten Verfahren es vorzog, eine 1 1/2 – seitige Abhandlung über die Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmacht zu verfassen anstatt – wie auch von namhaften Verteidigern praktiziert – eine solche zu den Akten zu reichen, wurde von einer erneuten Anfrage an den Verteidiger Abstand genommen.
OK, dann bin ich eben in den Augen des Ermittlers kein namhafter Verteidiger. Ob er deswegen weiter nörgelt?
Auf das hiesige Schreiben Bl. 48 erfolgte …
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