Offenes WLAN: Betreiber haftet
am 07.09.2006 von http://www.lawblog.de
Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in einem gewissen Umkreis jeder nutzen, ließen die Richter nicht gelten:
Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang ins Internet birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannten – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- …
WLAN-Verbindung und Rechtsverletzung
Handakte WebLAWg / Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang zum Internet birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von Dritten, die die Verbindung nutzen, Rechtsverletzungen begangen werden. Dies löst Prüfungs- und gegeben…
LG Hamburg: Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtverletzungen durch Dritte zu treffen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen. <br><br> 2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein Internetforum durch Dritte …
LG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Allein das Ausschalten des PC stellt keine wirksame - eine Störerhaftung ausschließende - Schutzmaßnahme des Internet-Anschlussinhabers gegen Rechtsverletzungen dar, die Dritte
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter Anwendung der Grundsätze über die zivilrechtliche Störerhaftung haftet derjenige als (Mit-) Störer, wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLan-Verbindung ermöglicht, seinen Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzung zu beg…
Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen…
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
advobLAWg / Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangenen Rechtsverletzungen. Dies hat das LG Hamburg am 26.07.2006 unter dem Aktenzeichen 308 O 407/06 (Volltext über die…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
LG Hamburg: Zur Störerhaftung bei einem offenen WLAN
BERLIN BLAWG / Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschieden, dass die Einwendung, ein offenes WLAN betrieben zu haben, nicht geeignet ist, die Unterlassungsansprü…
LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die Obliege…
Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze
IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…
