OFD Koblenz: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar

Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. Was manche jedoch übersehen: Auch die Basisbeiträge der Kinder können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt in allen Fällen, in denen die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und unterhaltspflichtig sind. Darauf weist die OFD Koblenz in einer aktuellen Pressemeldung hin.

Hieraus ergeben sich Entlastungen für Eltern, die Kinder in der Ausbildung unterstützen: Vor allem Eltern, deren Kinder sich in der Ausbildung befinden und meist selbst Versicherungsnehmer sind, profitieren hiervon. Wenn die Eltern die Kinder finanziell unterstützen, werden die Versicherungsbeiträge wie Kosten der Eltern behandelt.

Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn diese ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen; dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die …

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Themen: Einkommensteuer , Estg , Kriterien , Sonderausgaben
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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