Objektive Zurechnung als Teil des (objektiven) Tatbestands
am 10.10.2007 von http://iusblog.net
Für Insider: Gibt’s hier einen strafrechtlich sachkundigen Leser, der mir bestätigt, dass der folgende Satz, den ich in einem Buch namens „Prüfungsschwerpunkte im materiellen Strafrecht“ gefunden habe, wenig bis keinen Sinn macht?
„Kommen Sie also zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte sich freiwillig und wissentlich selbst schädigt oder verletzt, so ist eine Mitwirkung daran schon auf Tatbestandsebene als strafloses Verhalten zu beurteilen. Die Frage einer objektiven Zurechnung […] stellt sich in diesen Fällen gar nicht mehr.“
Das ist nicht die erste Merkwürdigkeit, die ich in diesem Buch gefunden habe. Ständig ist die Rede davon, dass die Rechtsprechung Fragen der objektiven Zurechenbarkeit als solche der Kausalität begreife; dabei geht sie doch überwiegend von einem Problem des Vorsatzes, gelegentlich sogar von einem der objektiven Zurechnung aus, oder nicht?
Und ich bin erst auf Seite 34; was mich auf den nächsten fast 300 Seiten wohl noch erwarten mag?
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