Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz : "Jetzt geht´s um die Eier!" - Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1 in der großen Promi-Oster-Show 2006

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2008 - Az. 2 A 10327/08.OVG Die Beanstandung der von Sat. 1 in der im April 2006 ausgestrahlten Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" gezeigten Werbung der Firma L. durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz als irreführende Schleichwerbung war rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.12.2008 (Az. 2 A 10327/08.OVG). <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Im April 2006 strahlte Sat. 1 die Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" aus, in der Prominente in einem Kochwettbewerb sowie in Geschicklichkeitsspielen gegeneinander antraten. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung übertrug Sat. 1 der PS Event GmbH, vertreten durch die Veranstaltungs und Vermarktungs GmbH (MMP). Nach einem mit der MMP geschlossenen Sponsorenvertrag durfte die Firma L. gegen Zahlung von EUR 85.000,00 einen acht Meter großen Goldhasen sowie ein 0,9 mal 20 Meter großes Plakat mit dem Firmenschriftzug in der Veranstaltungshalle anbringen. Sowohl der Hase als auch das Plakat waren während der Übertragung der Sendung mehrfach zu sehen. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz beanstandete die Sendung auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Schleichwerbung. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. <br><br> <b>Entscheidung des Gerichts: Eine irreführende Schleichwerbung liegt bereits dann vor, wenn die Verquickung von Programm und Darstellung von Waren, Marken o.ä. in werblicher Absicht wegen ihrer vermeidbaren Werbewirkung den Trennungsgrundsatz unterläuft</b> <br><br> Eine irreführende Schleichwerbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag liege bereits dann vor, wenn die Verquickung des Programms mit der Darstellung von Waren, Marken etc. in werblicher Absicht wegen ihrer vermeidbaren Werbewirkung den Trennungsgrundsatz unterläuft, so das OVG Rheinland-Pfalz. Der täuschende Charakter liege darin begründet, dass Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wird, ohne als solche gekennzeichnet zu sein. <br><br> Den Vorgaben des Schleichwerbungsverbots könne sich der Rundfunkveranstalter nicht dadurch entziehen, dass er Dritte in die Gestaltung seines Programms einbindet. Er müsse sich deren Handlungen zurechnen lassen. Etwas anderes gelte nur, sofern er auf den Inhalt der Sendung keinen Einfluss nehmen kann, weil diese in völliger Unabhängigkeit von ihm erstellt wurde. <br><br> <b>Abbilden von Hasenfigur und Plakat mit Firmenschriftzug hier unzulässige Schleichwerbung</b> <br><br> Das Abbilden der Hasenfigur und des Plakats mit dem Schriftzug der Firma L. bei der von Sat. 1 übertragenen Sendung stelle da…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Marken , Rheinland Pfalz , Koblenz , Sat 1 , Prominente , Ovg , Plakat
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 14. Januar 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Irreführende Schleichwerbung

Recht geblogt | 14. Januar 2009 — In einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde eine Rüge der Landeszentrale für Medien und…

Sat.1 unterliegt vor dem OVG Koblenz wegen Schleichwerbung bei der "Promi-Oster-Show"

RA Kadelke | 14. Januar 2009 — Der Fernsehsender Sat.1 hatte während seiner im April 2006 ausgestrahlten Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Os…

Schon wieder Schleichwerbung im TV durch fehlende Kennzeichnung der Darstellung als Werbung!

Dr. Bücker Newsfeed | 14. Januar 2009 — Das OVG Koblenz entschied im Urteil vom 17.12.2008 - Az. 2 A 10327/08.OVG, dass es sich um eine Schleichwerbung immer dann handelt…

Jetzt geht es nicht nur um die Eier

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 20. Dezember 2008 — Die Argumentation, dass Schleichwerbung keine Schleichwerbung ist, wenn sie nicht filigran versteckt sondern platt offenbart wird,…

Schleichwerbung bei Sat.1

Rechtblog | 12. Februar 2006 — Die Landesanstalt für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) will gegen den Privatsender Sat.1 ein Bußgeld in Höhe von 100…

NPD unterliegt gegen ZDF auch vor OVG

Lichtenrader Notizen | 8. September 2005 — OVG Rheinland-Pfalz: ZDF muss NPD nicht zu 'Berlin Mitte' einladen Das ZDF muss die NPD nicht zu der für heute 21:00 Uhr geplanten…

Schleich dich Werbung!

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 27. April 2009 — Das Problem? Die Gunst des Zuschauers! Schon seit Einführung der klassischen Blockwerbung zeichnet sich der durchschnittliche Zusc…

Schleich dich Werbung!

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 27. April 2009 — Das Problem? Die Gunst des Zuschauers! Schon seit Einführung der klassischen Blockwerbung zeichnet sich der durchschnittliche Zu…

Schleich dich Werbung!

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 27. April 2009 — Das Problem? Die Gunst des Zuschauers! Schon seit Einführung der klassischen Blockwerbung zeichnet sich der durchschnittliche Zusc…

Verwaltungsgericht Berlin : Ausstrahlung der TV total WOK WM 2006 und 2007 verstieß gegen das Schleichwerbungsverbot

MEDIEN INTERNET und RECHT | 13. Dezember 2008 — VG Berlin, Urteil vom 11.12.2008 - Az. VG 27 A 132.08 Die Ausstrahlung der Sendungen "TV total WOK WM 2006" und "TV total WOK WM 2…