Oberstaatsanwältin Gabriele Gordons bemerkenswerte Äußerungen zu sexuellen Missbrauchsverfahren

Es ist ein wirklich bemerkenswertes Interview, dass die brandenburgische Oberstaatswältin und Krimi-Autorin Gabriele Gordon (Autorenname: Gabriele Wolff) dem SPIEGEL (Heft 14/06, s. 169ff.) gegeben hat. In ihrem neuen Roman "Ein dunkles Gefühl" geht es um die diffizile Ermittlungsarbeit in Fällen von sexuellem Missbrauch und die Autorin spricht aus eigener beruflicher Erfahrung. Bei durchschnittlich 200 Strafanzeigen jährlich wegen angeblicher Sexualdelkte komme es zu ca. 170 Einstellungen, 20 Fälle würden angeklagt und in 10 Fällen würden sogar Anklagen gegen die Anzeigeerstatter wegen falscher Verdächtigung bzw. bewusster Falschaussage erhoben, sagt Frau Gordon. Und sie beschreibt anhand von Einzelfällen sehr plastisch, wie sich subjektive Überzeugungen von Missbrauchsgeschehnissen entwickeln können, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden haben. Menschen neigten bisweilen dazu, Ereignisse rückblickend in Deutungsmuster ihres Lebens einzuordnen und in "uralten Erinnerungskonstruktionen herum(zu)kramen". Die Gefahr sei groß, dass es dann zu unbewussten Umdeutungen von Geschehnissen und zu objektiven Falschbelastungen komme. Bisweilen sei es auch so, dass Therapeuten ihren Klienten nahelegen, sie seien missbraucht worden. Der vorsätzliche Missbrauch mit dem Missbrauch wird von ihr ebenso angesprochen wie die überspannte Sorge von überengagierten Babysittern, Nachbarn oder anderen Personen, die harmlose oder natürlich erklärbare Geschehnisse - etwa Fiebermessen beim Kleinkind - in Anzeichen von Missbrauch oder in Missbrauchshandlungen umdeuten und zur Anzeige brächten. Frau Gordon warnt davor, dass StaatsanwältInnen sich mit den vermeintlichen Opfern verbrüdern. "Wer die Welt von vorherein in Gut und Böse einteilt, wird kaum die Wahrheit finden", sagt sie und fordert die Einhaltung von Distanz. Vieles von dem, was Frau Gordon sagt, kann ich aus eigener Erfahrung in zahlreichen Sexualstrafverfahren bestätigen. Wie gesagt, ein bemerkenswertes Interview, dass dem in diesem Deliktsberich tätigen Verteidiger durchaus Argumentationshilfe geben kann und in manchem einschlägigen Prozess zitierfähig ist. Ich jedenfalls habe das Interview kopiert und in meinem für Sexualverfahren angelegten Ordner abgeheftet. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Erschienen 4. April 2006 auf http://www.strafblog.de.

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