Oberlandesgericht Stuttgart nimmt zur Widerrufsbelehrung bei eBay Stellung

Die Verpflichtung zur Belehrung über die "Bedingungen" und "Einzelheiten der Ausübung" des Widerrufs umfasst den Hinweis darauf, dass die Widerrufsfrist nicht vor dem Zugang einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Die Stuttgarter Richter stellen weiter fest, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in Textform nicht durch das (bloße) Bereithalten einer einsehbaren und vom Verbraucher herunterladbaren und / oder ausdruckbaren Online-Belehrung genügt ist. Erforderlich sei vielmehr auch der Zugang der Belehrung in Textform. Dies verlange, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich herunterlädt oder ausdruckt; die bloß temporäre Zwischenspeicherung während des Aufrufs der Seite genüge nicht.

Darüber hinaus stelle es einen Verstoß gegen die Pflicht zur "klaren und verständlichen" Belehrung über "die Rechtsfolgen des …

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Themen: Ebay , Blo

Erschienen 17. März 2008 auf http://herrschendemeinung.de/.

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