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Oberlandesgericht Köln zur Haftung der Fluggesellschaft bei Verlust von Fluggepäck

am 11.02.2005 von Lichtenrader Notizen

Oberlandesgericht Köln - rechtskräftiges Urteil vom 11.01.2005 – 22 U 137/04 -: Das Bordpersonal eines Flugzeugs darf den Wunsch eines Passagiers, einen 20 kg schweren Hartschalenkoffer wegen des hohen Werts seines Inhalts als Handgepäck mit in die Kabine zu nehmen, ablehnen und den Fluggast auf die Gepäckaufgabe verweisen. Kommt der Koffer danach abhanden, trifft das Bordpersonal nicht der Vorwurf leichtfertigen Handelns. In der Pressemitteilung dazu heisst es: Diese Fragen stellten sich in einem Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt: Dem Ehemann der Klägerin kam Ende 2000 auf einem Flug von Teheran über Amsterdam nach Köln ein Koffer abhanden. Nach Darstellung der Klägerin sollen sich darin Gegenstände im Wert von über 14.000,00 Euro befunden haben. Ihr Ehemann habe unter Hinweis darauf bei Reiseantritt das Bordpersonal der Fluggesellschaft gebeten, den 20 kg schweren Hartschalenkoffer als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen zu dürfen, was Flugkapitän und Chefstewardess abgelehnt hätten. Die Stewardess habe auf die Möglichkeit der Aufgabe des Koffers als Fluggepäck verwiesen und zugesichert, der Ehemann werde den Koffer unbeschadet zurückbekommen. Der vom Ehemann beauftragte Rechtsanwalt erreichte bis Herbst 2002 die Zahlung von knapp 550,00 Euro durch die Fluggesellschaft; das ist die nach dem Gewicht des Gepäckstücks bemessene Haftungshöchstsumme entsprechend dem hier geltenden Warschauer Abkommen über die Beförderung im Luftverkehr. Mit der Klage forderte die Klägerin nunmehr aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns von dem Rechtsanwalt Schadensersatz in Höhe des angeblichen Werts des Kofferinhalts. Der Anwalt habe es versäumt, binnen der zweijährigen Ausschlussfrist nach dem Warschauer Abkommen den Anspruch auf vollen Wertersatz gegenüber der Fluggesellschaft geltend …

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Kind im Koffer erstickt: 8 Jahre Haft für 21-jährige Stiefmutter

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Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Es ist und bleibt wohl der Klassiker. Die Bitte, nur mal eben einen Koffer mitzunehmen......Die in der Türkei wegen versuchten Drogenschmuggels und Bandenkriminalität angeklagte Deutsche Sabrina A. bleibt in Untersuchungshaft. Der Richter in…

Reisebeeinträchtigung durch G8-Gipfel!

Recht für Verbraucher / Reisebeeinträchtigung durch G8-Gipfel! Wie der Flughafen Rostock-Laage informierte, kann wegen erhöhter Sicherheit während des G8-Gipfels vom 4. Juni bis 8. Juni 2007 der Flughafen nicht angefahren werden. Der Charter- und Linienflugverk…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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