Oberlandesgericht Karlsruhe : Headlines & Eyecatcher - Recht auf Gegendarstellung kann auch bei Äußerung über Befindlichkeiten einer Person möglich sein
am 07.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.02.2008 - Az. 14 U 199/07
<b>Zur Sache</b>
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Der Antragsteller, ein bekannter österreichischer Sänger, Schauspieler und Unterhaltungskünstler,
und die Antragsgegnerin, Verlegerin einer bekannten Zeitschrift für Freizeit und Unterhaltung, streiten
über einen Gegendarstellungsanspruchs des Antragstellers.
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Auf der Titelseite einer Ausgabe im Oktober 2007 wurden in der linken oberen Hälfte unter dem Namen des
Blattes eingerahmt zwei Bilder des Antragstellers (aus seiner Jugend und aus jüngerer Zeit) und innerhalb
des Rahmens der Satz <i>X. Seine schlimme Zeit in der Gefangenschaft holt ihn jetzt ein</i> abgedruckt, wobei
auf Seite 7 des Innenteils verwiesen wurde.
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Der Antragsteller ist der Meinung, es handele sich dabei um Tatsachenbehauptungen. Die erfundene, unrichtige
und unwahre Berichterstattung verletze ihn in seinen Rechten. Die Antragsgegnerin ist der Ansicht, die Mitteilung
sei nicht gegendarstellungsfähig, weil es sich um eine Schlussfolgerung auf Meinungsebene, lediglich eine
wertende Interpretation und damit um eine Meinungsäußerung handele.
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Das Landgericht Offenburg hat der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung auferlegt, in dem gleichen
Teil der Zeitschrift auf der Titelseite mit gleicher Schrift unter Hervorhebung des Wortes Gegendarstellung folgenden
Text abzudrucken:
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<i>Gegendarstellung - Auf der Titelseite von Y. Nr. ..../07 heißt es X. Seine schlimme Zeit in der Gefangenschaft
holt ihn jetzt ein. Dies ist unwahr. X.</i>
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Die Berufung der Antragsgegnerin zum Oberlandesgericht Karlsruhe - Senat für Pressesachen in Freiburg - führte
lediglich zu einem geringen Teilerfolg.
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<b>Grundsätzlich: Gegegdarstellungsanspruch setzt Betroffenheit von Tatsachenbehauptung voraus</b>
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Der Senat führt aus, dass dem Antragsteller zu Recht ein Gegendarstellungsanspruch zuerkannt wurde: Gemäß
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