Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige
am 08.01.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07
In einem Beschluss vom 20.12.2007 vertritt der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Ansicht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen.
<br><br>
Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.
<br><br>
<b>Zum Hintergrund:</b>
<br><br>
Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 300 Audiodateien (Musikdateien im mp3-Format) illegal im Internet verfügbar gemacht worden seien (sog. Filesharing). An einigen dieser Musikdateien halte der Musikverlag die ausschließlichen Verwertungsrechte, weshalb sie den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen hat. Den Anschluss des Beklagten hatte der Musikverlag durch Ermittlung der IP-Adresse identifiziert, die im Rahmen eines gleichzeitig eingeleiteten Strafverfahrens vom Provider bekannt gegeben worden war. Der Beklagte hatte sich damit verteidigt, weder er noch seine Ehefrau oder seine vier Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren, die Zugang zu seinem Computer haben, hätten den Verstoß begangen.
<br><br>
<b>Entscheidung des Gerichts</b>
<br><br>
Der Senat hat die Auffassung vertreten, dass sich nicht feststellen lasse, dass der Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden Indizien sei es zwar nahe liegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht einzustehen.
<br><br>
<b>Überwachungspflicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch!</b>
<br><br>
Den Inhaber eines …
Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nach einem Beschluss des OLG Frankfurt nicht ohne weiteres verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlu…
Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / In einem Beschluss vom 20.12.2007 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die Rechtsansicht bekräftigt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzun…
OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige und Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer ohne Täter oder Teilnehmer zu sein in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres als (Mit-)Störer für über den Anschluss begangenene Urheberrechtsverletzungen…
OLG Frankfurt a.M.: Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei Internetnutzung durch Familienangehörige
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem Beschluss vom 20.12.2007 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überw…
Wenn Familienangehörige im Internet surfen…
JuracityBlog / ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet, diese Nutzung zu überwachen. Diese Ansicht vertritt zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Beschluss v. 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07). Eine solche Pflicht bestehe…
Wenn Familienangehörige im Internet surfen…
blog ::: medienrecht-informationen / ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet, diese Nutzung zu überwachen. Diese Ansicht vertritt zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Beschluss v. 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07). Eine solche Pflicht bestehe…
