Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Das PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten ist sicher - Anscheinsbeweis hinsichtlich sorgfaltwidrigem Umgang mit PIN-Code und Karte spricht bei normalem Verlauf grundsätzlich gegen Karteninhaber
am 05.02.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.01.2008 - Az 23 U 38/05
In einer Entscheidung vom 30.1.2008 hat der für Bankensachen zuständige 23. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts nach einer Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass Sicherheitsmängel
bei dem von der beklagten Bank in der Zeit von Dezember 1999 bis Februar 2003 verwandten
Verschlüsselungssystems (Triple-DES-Schlüssel, bestehend aus 128 Bit) bestanden. Es könne praktisch
ausgeschlossen werden, dass Kriminelle den kryptographischen Schlüssel geknackt hätten.
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<b>Zur Sache</b>
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Geklagt hatte eine Verbraucherschutzzentrale, die sich die Ansprüche von 12 Kunden der beklagten Bank
hatte abtreten lassen, die allesamt behaupten, Dritte hätten ihre gestohlene PIN-Karte dazu missbraucht,
unberechtigte Bargeldabhebungen vorzunehmen. Die Bank hatte sich darauf berufen, die Kunden hätten gegen
ihre Pflicht verstoßen, die Karten mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen,
dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von der PIN erhalte.
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Nachdem die Klage schon in der ersten Instanz ohne Erfolg geblieben war, wies nun auch das Oberlandesgericht
die Berufung der Verbraucherschutzzentrale zurück.
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<b>Entscheidung des Gerichts: Beweis des ersten Anscheins spricht gegen Karteninhaber</B>
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Es lehnte sich dabei an eine Entscheidung des BGH vom 5.10.2004 (Az. XI ZR 210/03) an, wonach der so
genannte Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass der Karteninhaber die PIN auf der EC-Karte notiert
oder gemeinsam mit dieser verwahrt habe, wenn zeitnah nach dem Diebstahl der Karte und Eingabe der PIN an
Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben werde.
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<b>Ausnahme: Atypische Verläufe</b>
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Um diesen zugunsten der Bank wirkenden Anscheinsbeweis zu
entkräften, müsse der Karteninhaber …
Sichere PIN?
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