Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Urheberrechtsschutz von Buchrezensionen - Erneute Entscheidung in Sachen perlentaucher.de Erneute
Entscheidung in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die Übernahme von Buchrezensionen Dritter das Urheberrecht verle
OLG Frankfurt a.M., vom 01.11.2011, 11 U 75/06 und
11 U 76/06; vorausgehend: LG Frankfurt a.M., Urteile vom 23.11.2006 - 2-3 O 171/06 und 2-3 O 172/06; OLG Frankfurt a.M., Urteile vom
11.12.2007 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06; BGH, Urteile vom 01.12.2010 - I ZR 12/08 und I ZR 13/08 Das a.M. hatte
mit zwei Urteil vom 01.11.2011 (11 U 75/06 und 11 U 76/06) in dem weithin bekannten Rechtsstreiten der Betreiberin der Website
"perlentaucher.de" gegen die Herausgeberinnen der (FAZ) und der Süddeutsche Zeitungen (SZ) erneut über die
Frage zu entschieden, unter welchen Voraussetzungen die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter zulässig ist.
<br><br> <strong>Zur Sache:</strong> <br><br> Die Klägerinnen verlegen die Tageszeitungen
Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung, in denen auch Buchrezensionen veröffentlicht werden. Die Beklagte stellt auf
ihrer Webseite "perlentaucher.de" Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vor und spricht entsprechende Empfehlungen aus. Dabei
veröffentlicht sie auch Buchrezensionen aus den von den Klägerinnen verlegten Zeitungen in komprimierter Fassung. Diese sogenannten
"Abstracts" werden von den Mitarbeitern der Beklagten formuliert, enthalten aber einzelne Zitate und Passagen aus den
Originalkritiken. Die Klägerinnen halten dies für unzulässig und haben mit den vorliegenden Klagen in der Hauptsache ein generelles
Verbot derartiger Abstracts verlangt, hilfsweise die Untersagung von Abstracts mit Originalzitaten sowie bestimmter konkreter
Abstracts. Nach Ansicht der Klägerinnen verletzen die Abstracts wegen des Umfangs der Übernahme von Formulierungen aus den
Originalrezensionen ihre Urheberrechte. <br><br> Das in erster Instanz zuständige Landgericht hatte die Klagen
abgewiesen. Auch die dagegen eingelegten Berufungen hatten keinen Erfolg. Das OLG Frankfurt a.M wies die Berufungen im Dezember 2007
zunächst vollständig zurück (siehe auch: MIR 2007, Dok. 424, Rz. 1 sowie OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 - 11 U 76/06, MIR
2008, Dok. 039). <br><br> <strong>Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs: Übernahme von Buchrezensionen
Dritter kann grundsätzlich das Urheberrecht verletzen</strong> <br><br> In der Revision bestätigte der
Bundesgerichtshof (siehe: MIR 2010, Dok. 168, Rz. 1) zunächst, dass die Klägerinnen kein generelles Verbot der Verwendung ihrer
Buchrezensionen verlangen können. Es sei urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten
zusammenzufassen und diese Zusammenfassungen zu verwerten. Anders als die Vorinstanzen vertrat der Bundesgerichtshof aber die
Auffassung, dass die Übernahme der Rezensionen im konkreten Einzelfall die Urheberrechte der Klägerinnen verletzten könnte. Der
Bundesgerichtshof hob deshalb die Berufungsurteile teilweise auf und wies das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. an zu pr…
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