Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Urheberrechtsschutz von Buchrezensionen - Erneute Entscheidung in Sachen perlentaucher.de Erneute Entscheidung in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die Übernahme von Buchrezensionen Dritter das Urheberrecht verle

OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011, 11 U 75/06 und 11 U 76/06; vorausgehend: LG Frankfurt a.M., Urteile vom 23.11.2006 - 2-3 O 171/06 und 2-3 O 172/06; OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 11.12.2007 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06; BGH, Urteile vom 01.12.2010 - I ZR 12/08 und I ZR 13/08 Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte mit zwei Urteil vom 01.11.2011 (11 U 75/06 und 11 U 76/06) in dem weithin bekannten Rechtsstreiten der Betreiberin der Website "perlentaucher.de" gegen die Herausgeberinnen der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Süddeutsche Zeitungen (SZ) erneut über die Frage zu entschieden, unter welchen Voraussetzungen die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter zulässig ist. <br><br> <strong>Zur Sache:</strong> <br><br> Die Klägerinnen verlegen die Tageszeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung, in denen auch Buchrezensionen veröffentlicht werden. Die Beklagte stellt auf ihrer Webseite "perlentaucher.de" Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vor und spricht entsprechende Empfehlungen aus. Dabei veröffentlicht sie auch Buchrezensionen aus den von den Klägerinnen verlegten Zeitungen in komprimierter Fassung. Diese sogenannten "Abstracts" werden von den Mitarbeitern der Beklagten formuliert, enthalten aber einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken. Die Klägerinnen halten dies für unzulässig und haben mit den vorliegenden Klagen in der Hauptsache ein generelles Verbot derartiger Abstracts verlangt, hilfsweise die Untersagung von Abstracts mit Originalzitaten sowie bestimmter konkreter Abstracts. Nach Ansicht der Klägerinnen verletzen die Abstracts wegen des Umfangs der Übernahme von Formulierungen aus den Originalrezensionen ihre Urheberrechte. <br><br> Das in erster Instanz zuständige Landgericht hatte die Klagen abgewiesen. Auch die dagegen eingelegten Berufungen hatten keinen Erfolg. Das OLG Frankfurt a.M wies die Berufungen im Dezember 2007 zunächst vollständig zurück (siehe auch: MIR 2007, Dok. 424, Rz. 1 sowie OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 - 11 U 76/06, MIR 2008, Dok. 039). <br><br> <strong>Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs: Übernahme von Buchrezensionen Dritter kann grundsätzlich das Urheberrecht verletzen</strong> <br><br> In der Revision bestätigte der Bundesgerichtshof (siehe: MIR 2010, Dok. 168, Rz. 1) zunächst, dass die Klägerinnen kein generelles Verbot der Verwendung ihrer Buchrezensionen verlangen können. Es sei urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassungen zu verwerten. Anders als die Vorinstanzen vertrat der Bundesgerichtshof aber die Auffassung, dass die Übernahme der Rezensionen im konkreten Einzelfall die Urheberrechte der Klägerinnen verletzten könnte. Der Bundesgerichtshof hob deshalb die Berufungsurteile teilweise auf und wies das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. an zu pr…

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Erschienen 1. November 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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