Adresse Rolex SA: „Rolex S. A. gegen ebay-GmbH“: Uhrenhersteller unterliegt
Recht geblogt | 3. März 2009 — Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstand…
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2009 - Az. I-20 U 204/02 Das OLG Düsseldorf hat am 24.02.2009 (Az. I-20 U 204/02) entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay - die eBay-GmbH - nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen haftet, da es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei. <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19.04.2007 entschieden, dass die eBay-GmbH grundsätzlich als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2007 - Az. I ZR 35/04 - Internetversteigerung II = <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1268" class="norm">MIR 2007, Dok. 246</a>). <br><br> Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. <br><br> <b>Entscheidung des OLG Düsseldorf: eBay haftet im konkreten Fall nicht als Störerin</b> <br><br> Das OLG Düsseldorf hat die Berufung der Firma Rolex S. A. mit Entscheidung vom 24.02.2009 (Az. I-20 U 204/02) zurückgewiesen und im konkreten Fall einen Unterlassungsanspruch gegen die Firma eBay-GmbH verneint. <br><br> <b>Keine ausreichenden Darlegungen neuer gleichartiger Markenverletzungen nach Kenntniserlangung</b> <br><br> Die Firma Rolex S. A. habe nicht ausreichend dargelegt, dass es nach entsprechenden Hinweisen des Markeninhabers noch zu glei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Februar 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 12. März 2009 — Das Internetauktionshaus ebay-GmbH haftet nicht als Störerin bei Auktionen mit gefälschten Waren, wenn diese nach entsprechenden H…
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