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Obergericht ZH erneut gerüffelt

am 07.12.2006 von strafprozess

Zur Zeit wird offenbar praktisch jede Beschwerde gegen Entscheidungen aus dem Kanton Zürich gutgeheissen. Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 15.11.2006 (6S.383/2006, Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs): Vorliegend sind keine näheren, von Fachpersonen erstellten Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers vorhanden. Gestützt auf Art. 13 StGB wäre die Vorinstanz jedoch vor der Anordnung einer ambulanten Massnahme gehalten gewesen, solche weiterführenden Abklärungen von Amtes wegen in die Wege zu leiten. Dieser Verpflichtung zum Beizug von Sachverständigen kann sie sich insbesondere nicht mit dem Hinweis darauf entledigen, der Beschwerdeführer selbst habe die Einreichung entsprechender Gutachten bzw. Berichte zwar ausdrücklich in Aussicht gestellt, diese aber schliesslich trotzdem nicht vorgelegt (E. 3.4).

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Kein Änderungsentscheid ohne (aktuelles) Gutachten

strafprozess / In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil (BGer 6B_556/2007 vom 04.07.2008) hat das Bundesgericht die Anordnung des Vollzugs einer ursprügnlich aufgeschobenen Freiheitsstrafe kassiert, weil sie auf einem Gutachten aus dem Jahr 2001 beruhte. D…

Anspruch auf gerichtliche Beurteilung

strafprozess / Gleich zweimal musste sich das Bundesgericht in Fünferbesetzung mit Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Anordnung eines DNA-Profils im Kanton Zürich befassen (Urteile 1A.89/2006 und 1A.93/2006 vom 19.07.2006; ersteres ist wohl aus Versehen nu…

Lamborghini mit defektem Tacho

strafprozess / Im Verfahren nach Art. 36a OG hat das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde eines Rasers abgewiesen(BGE 1P.90/2006 vom 13.04.2006). Der Beschwerde lag folgender Anklagesachverhalt zu Grunde: Nach einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage…

Pyrrhussieg

strafprozess / Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde eines Beschwerdeführers gut, der vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt worden war. Die Beschwerde war erfolgreich, weil sich der Beschwerdeführer laut Bund…

Verwahrung nur mit schlüssigem Gutachten

strafprozess / Im Kanton Glarus wurde ein Mann wegen Sexual- und Drogendelikten zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten verurteilt. Anstelle des Vollzugs der Freiheitstrafe wurde die Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB angeordnet. Das Obergericht des Kant…

Keine Umwandlung in stationäre Massnahme

strafprozess / Der Kassationshof des Bundesgerichts hebt einen Umwandlungsentscheid des Obergerichts des Kantons Bern als unverhältnismässig auf (BGE 6P.130/2005 vom 23.01.2006; Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme nach Art. 43 Ziff. 3StGB):…

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lic.iur. Konrad Jeker

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