Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) seit 1.1.12 tätig

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) nach BVG 64 hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Die OAK BV übt die Oberaufsicht aus über die kantonale Aufsicht über die Pensionskassen. Sie hat nach BVG 64a folgende Aufgaben: 1 Die Oberaufsichtskommission beaufsichtigt die Aufsichtsbehörden. Sie hat folgende Aufgaben: a. Sie stellt die einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicher; sie kann zu diesem Zweck Weisungen erlassen. b. Sie prüft die Jahresberichte der Aufsichtsbehörden; sie kann Inspektionen bei den Aufsichtsbehörden durchführen. c. Sie erlässt bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards. d. Sie entscheidet über die Zulassung und den Entzug der Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge. e. Sie führt ein Register über die zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge; das Register ist öffentlich und wird im Internet veröffentlicht. f. Sie kann den Experten für beruflic…

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Themen: Gesetzgebung , Bundesrat , BV
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 22. Januar 2012 auf http://www.swissblawg.ch.

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