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Obacht beim Überholen

am 31.05.2007 von http://www.motorradrecht.de

Nicht nur der Gegenverkehr ist der Feind des Überholers, sondern auch der Vordermann:

Wenn der Motorradfahrer das Überholen einer Fahrzeug Kolonne nicht abbricht, obwohl ein in der Kolonne vorausfahrendes Auto ebenfalls zum Überholen ansetzt, haftet er zu 70 %.

urteilte das Landgericht Potsdam (SP 2006, 415)

Was ich auch immer wieder beobachte, ist der mangelnde seitliche Abstand zu der Kolonne. Möglichst weit links zu fahren (am besten bei eingeschaltetem …

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