Ob sie noch warten?

"Wenn wir dich das nächste Mal auf der Straße treffen, bringen wir dich wirklich um, und wir warten auf der Straße auf dich". Dies soll mein Mandant und seine Ehefrau zu einem Nachbarn gesagt haben, den sie am Kisosk getroffen haben.Vorausgegangen sein soll ein Streit, weil der Nachbar kurz zuvor seinen Hausmüll im Kinderwagen des Kindes meines Mandanten entsorgt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Bedrohung. Ich habe beantragt, den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens zurückzuweisen.

In meinm Schreiben an das Gericht heisst es unter anderem: "...Dahinstehen kann, ob die vom Anzeigenerstatter berichteten Worte tatsächlich gefallen sind,..den der objektive Tatbestand der Bedrohung wäre nicht erfüllt. Es ist nicht entscheident, ob der Anzeigenerstatter die Prahlerei ernst genommen hat. Entscheident ist vielmehr, dass ein objektiver Durchschnittsmensch die Ankündigung ernst nehmen würde.…

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Erschienen 8. Oktober 2008 auf http://strafverteidigerbericht.beeplog.de.

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