O2Kids gewinnt überwiegend gegen O2

Seitens des BPatG wurde in einem aktuellen Widerspruchsverfahren über die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „O2Kids“ und „O2“ entscheiden. Dabei kam das Gerichts zu dem Ergebnis, dass bei den relevanten Waren die Verwechslungsgefahr nur bei einem sehr eingeschränkten Bereich (Klasse 28) gegeben ist. Denn nur soweit war Identität der der Waren gegeben.

Zusätzlich führten die Richter aus, das die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken, die die chemische Formel „O2“ für Sauerstoff darstellen, für all diejenigen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, zu denen ein enger sachlicher beschreibender Bezug zum chemischen Element Sauerstoff besteht, originär erheblich geschwächt. Interssanterweise sind davon sehr viele Waren / Dienstleistungen betroffen, die tatsächlich mit dem eigentlichen Geschäft des Telekommunikationsunternehmens nicht im Zusammenhang stehen und wo sich die Frage aufdrängt, warum das Unternehmen hier Schutz beansprucht.

Entscheidung des BPatG vom 14. September 2011 (26 W (pat) 552/10)

O2Kids

Klasse 5: Medizinische Getränke, Diätgetränke für medizinische Zwecke.

Klasse 28: Spielzeug, Spielwaren, Turn- und Sportartikel – soweit nicht in anderen Klassen enthalten

Klasse 32: alkoholische Getränke, Tafelwässer, Wässer“

O2

Klasse 3: Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel. Klasse 4: Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke. Klasse 6: Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Erze; Abzeichen; Schilder. Klasse 8: Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate; Rasierzubehör und Zubehör für die persönliche Körperpflege; Haartrimmer. Klasse 9: Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen; Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte; …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: O2 , Element , Spielzeug , Metall , Verwechslungsgefahr , Kennzeichnungskraft , Markenwiderspruch , Widerspruchsentscheidungen , O2kids , Sauerstoff

Erschienen 16. November 2011 auf http://blog.f-200.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hoch, höher, hochform

markenrecht24.de | 26. Februar 2011 — Bei einer Markenrecherche entdeckt: Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen Klasse 1…

MALT WHISKEY – Bitte helfen Sie mir! Teil II

markenrecht24.de | 21. Mai 2010 — Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 20, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachf…

Beluga vs. Beluga Travel

kanzlei.biz | 19. Oktober 2011 — Eigener Leitsatz: Die Vertreter der prioritätsälteren Marke "Beluga" erreichten eine Löschung der Marke "Beluga Travel" für die Kl…

Müde Marke

markenrecht24.de | 21. April 2011 — Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 16, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachf…

Rasender BAYOUWARE

markenrecht24.de | 26. März 2010 — Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 12, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachf…

Es war einmal in Amerika, äh… nein Lippstadt.

markenrecht24.de | 3. Juni 2011 — Im heute erschienenen Markenblatt Heft 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nach…

WESSI Marken

MarkenBlog | 28. Oktober 2005 — Nach den OSSI Marken des Vormittags nunmehr der ausgleichenden Gerechtigkeit halber die beim DPMA registrierten WESSI Marken: …

BPatG: Die Wortmarke “Flow” und die Wort-/Bildmarke “FlowNow!” sind nicht verwechselungsfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. August 2009 — BPatG, Beschluss vom 29.05.2009, Az. 27 W (pat) 55/09 §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs., 14 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass …

Erst Q5 und Q7, dann Q1 und Q3

MarkenBlog | 9. April 2009 — Die AUDI AG aus Ingolstadt hat die Wortmarken Q1 (Registernummer: 307 64 032) und Q3 (Registernummer: 307 64 033) übernommen.…

Grinsendes Hanfblatt

markenrecht24.de | 8. Oktober 2011 — Im gestern erschienenen Markenblatt Heft 40, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal na…