O2-Kundendienst – Das Telefonat, das ich lieber nicht geführt hätte

Der Mandant hat Ärger mit dem Telefonanbieter O2. Über ein Inkassobüro läßt man ihn mahnen, wobei der Mandant aus der Mahnung nicht recht schlau wird. Er ist sich sogar recht sicher, den angemahnten Betrag nicht zu schulden. Also habe ich mich schriftlich an das Inkassobüro gewandt und um entsprechende Erläuterung gebeten.

Das Inkassobüro reagierte mit Schweigen. Stattdessen wurde der Mandant dann von O2 selbst gemahnt.

Erwidernd habe ich auch O2 um Aufschlüsselung des Mahnbetrages gebeten und eine Kopie meines Schreibens an das Inkassobüro beigefügt.

Es folgt … die zweite Mahnung von O2, natürlich wieder direkt an den Mandanten gerichtet.

Konsterniert verfiel ich auf den kühnen Gedanken, daß sich die Sache durch ein Telefonat vielleicht kurzfristig regeln lassen würde, ohne daß für die Korrespondenz ein ganzer Wald abgeholzt werden müßte, und rief daher die auf dem Mahnschreiben angegebene Hotline an.

Der Dame am anderen Ende der Leitung teile ich meinen Namen, den Namen des Mandanten, dessen Telefonnummer und das Akzenteichen des Mahnschreibens mit. Sie erwiderte, daß sie mir ohne Nennung des Geburtsdatums der Mandantin bedauerlicherweise keine Auskunft erteilen dürfte.

Tja, ich pflege nicht, die Mandanten bei Mandatsannahme nach ihrem Geburtsdatum zu fragen, und mußte daher passen. Die Tatsache, daß ich doch das Mahnschreiben vorliegen hatte und das Aktenzeichen kannte, reicht der Dame ersichtlich nicht aus.

Aber halt: Ich verwies auf die von der Mandantin unterzeichnete Vollmacht, die ich an O2 übersandt hatte.

Die Vollmachte interessierte die Dame indes nicht. Auf die Angabe des Geburtsdatums komme es an. „Datenschutz“, ich wüßte schon. Sie könne ja nicht sicher sein, daß sie mit demjenigen telefoniere, der die Vollmacht vorgelegt habe.

Der Vorschlag, die in der Vollmacht bezeichnete Kanzlei (also mich) anzurufen, stieß nicht auf Gegenliebe. Anrufen, das ginge nicht. Ist vielleicht auch zuviel verlangt, einen Telefonanbieter um einen Rückruf zu bitten.

Ok, dann also ein Umweg: Ich teilte der Dame mit, daß Sie mir überhaupt keine Auskunft erteilen müsse. Sie solle nur zum Vorgang notieren, daß man …

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Themen: O2 , Telefonanbieter , Telefonrechnung , Mobilfunkanbieter , Kunden-hotline

Erschienen 14. Oktober 2010 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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