O2 can’t do…
am 23.01.2007 von http://www.mephistoblawg.de
Und zwar erstmal nicht das, was die Werbung und der sachkundige Vertragsberater der Mandantin vollmundig versprochen hatten. Nachdem mehrere technische Nachbesserungsversuche keinen Erfolg gebracht, und der spezielle Homezone-Tarif ihr statt einer Kosteneinsparung über Monate hinweg plötzlich dreistellige Mobilfunkrechnungen einbrachte, kündigte sie schließlich den Zweijahresvertrag mit O2 Germany. Dort sah man allerdings keinen Grund, sie “vom Haken zu lassen”. Also: Hin zum Anwalt.
Der meldet sich unter üblicher anwaltlicher Versicherung seiner Bevollmächtigung unter Angabe von Name, Adresse, O2-Kundennummer und Anschlußnummern der Mandantin schriftlich bei den Telefonisten, verlangt unter Bezugnahme auf ein mit Datum genau bezeichnetes Kündigungsschreiben der Mandantin zwecks Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Akzeptanz dieser Kündigung - und erhält von der “Abteilung Beschwerdemanagement Recht” folgendes - “im Auftrag” (!) gezeichnete - Formschreiben zurück:
” Leider lag Ihrem Schreiben keine Vollmacht zur Wahrnehmung der Interessen unserer Kundin bei. 02 Germany unterliegt als Telekommunikationsunternehmen strengen datenschutzrechtlichen Richtlinien. Deshalb können wir Ihr Anliegen nur weiterbearbeiten, wenn Sie uns das o.g. Dokument zukommen lassen. Bitte haben Sie für diese Vorgehensweise Verständnis. Sobald uns die unterschriebene Bevollmächtigung vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.”
So was nennt man wohl plumpes und ungehöriges Zeitschinden. Gutes Beschwerdemanagement sieht anders aus. Aber exakt dieser Umstand bot ja bereits den Anlaß meiner Beauftragung. Von daher wohl kein Grund zur Beschwerde. Und eigentlich ist das nur eine konsequente Gleichbehandlung: Wenn man seine Kunden nicht ernst nimmt, weshalb sollte man es mit deren Anwälten anders halten?
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