Alle Blogs » O tempora, o mores

O tempora, o mores

am 17.04.2008 von Juristisches und Sonstiges

Manche Ratschläge sind alt aber gut, so wie dieser, der mir in einem antiquarischen Buch aufgefallen ist; ich zitiere aus dem Kapitel Umgang mit Juristen aus Adolf Freiherr von Knigge, Über den Umgang mit Menschen, 1788:
Einen besseren Rat weiß ich nicht zu geben als den: Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen. man weiche auf alle mögliche Weise jedem Prozess aus und …

Vorher bei Juristisches und Sonstiges

» Super Aktion !!!

» Vermeidungen

» Blabla, blablabla

» Die Sache mit dem Glashaus

» Personalunion


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: bundesverfassungsgericht aur kirchhof flen wehren bucerius law school knen mensa

Der Doppelvogel und andere kostenpflichtige Ausraster

Roben-Blog / Zunge rausstrecken, Stinkefinger, Scheibenwischer, Vogel und auch das “A” mittels Zeigefinger und Daumen zeigen, können Beleidigungen sein, die ganz schön teuer werden. Ein einfacher Vogel kann 20 bis 30 Tagessätze kosten, Stinkefinger…

Umgangspflicht

h.L. / Eltern haben nicht nur das Recht auf Umgang mit ihren Kindern, sondern auch eine Umgangspflicht, denn § 1684 I Hs. 1 BGB räumt jedem Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern ein. Ein unfreiwillger Vater wurde vom OLG Brandenburg unter Androhung…

Coffee Culture?

kanzlei-hoenig.info / Während sich im LawBlog Udo Vetter Gedanken über das Recht an Kaffee in Plastiktöpfchen macht, konnte ich mir am Wochenende die amerikanische Kutur des Kaffeetrinkens in einem Starbucks neben der Paulskirche angucken. An den Anblick…

Kein Geld für Spammer

Obiter Dictum / Vor Weihnachten häufen sich, wie in jedem Jahr, die Spendenaufrufe für wohltätige Zwecke. Viele der beworbenen Projekte sind sinnvoll, weil sie Menschen in existentieller Not helfen. Allerdings ist es mir schleierhaft, warum das liebe Spendengeld…

„Von des Fürsprechers Weisheit“

Jurabilis / Wenn der Fürsprecher mit seinem Schützling auftritt, so soll er ihn lehren wie man sich vor Gericht verhalten soll: 1. Dass er sich anständig verhalte. 2. Dass er nur sprechen soll, wenn der Richter ihn fragt, und dann möglichst kurz antwo…

BGH zu Anforderungen an sozial-ethische Beziehung einer Bezugsperson

Lichtenrader Notizen / NRW-Justizportal:Bundesgerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02 - hat der BGH die Regelung des § 1685 Absatz 2 Satz 1 BGB konkretisiert. § 1685 BGB lautet: Umgang des Ki…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Michael Kadlicz

Was einem Anwalt so nebenbei auf- und einfällt

» Juristisches und Sonstiges

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »