Nutzungswertersatz bei Rücktritt vom Autokaufvertrag

Wer vom Kaufvertrag über ein Auto zurücktritt, weil diese mangelhaft ist, muß dem Verkäufer für die gezogenen Nutzungen während der Zeit des Kaufs bis zur Rückgabe des Autos Wertersatz leisten. Dies hat der BGH (VIII ZR 243/08) am 16.09.09 entschieden. Die Entscheidung des EuGH (NJW 2008, 1433) steht dem nicht entgegen, weil es dort um das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung ging, nicht aber um die Rückabwicklung des Kaufvertrages. In dieser Entscheidung hatte der EuGH die Auffassung vertreten, der Verbraucher dürfe nicht von der Geltendmachung seines Rechts auf Ersatzlieferung durch die Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungs…

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Themen: Kaufvertrag , Rücktritt Vom Vertrag , Gewährleistung
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 1. Oktober 2009 auf http://www.raflauaus.de.

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